Meldungen (Versand)

Voraussetzung, um die Meldungen zur Sozialversicherung online versenden zu können, ist mindestens Lohnabzug COMFORT, eine Emailadresse sowie ein gültiges ITSG-Zertifikat.

Bevor die Meldungen versendet werden können, müssen sie geprüft werden. Führen Sie bitte unter Abrechnungen-Meldungen den „Prüflauf“ durch.

Wenn der Prüflauf erfolgreich war, erscheint in der Spalte „Status“ „OK“, d.h. „fertig zum Versenden“.

Sollten Fehler beim Prüflauf auftauchen, so erhalten Sie ein Fehlerprotokoll am Bildschirm angezeigt.

In diesem Fall korrigieren Sie bitte den Fehler (z.B. keine Sozialversicherungsnummer erfasst), indem Sie i. d. R. in den Personalstammdaten den fehlenden Wert eintragen, die aktuelle Abrechnung löschen (Abrechnungen-Eingabe „löschen“) und den betroffenen Mitarbeiter erneut abrechnen. Es wird dann eine neue (korrekte) Meldung erzeugt. Diese muss erneut per Prüflauf geprüft werden und kann dann versendet werden.

Alle Meldungen, welche den Status „OK“ haben, können mittels der Lasche „Senden“ über Olümp versendet werden. Markieren Sie einfach die zu versendenden Meldungen und klicken auf die Lasche „Senden“. Nach einer Sicherheitsabfrage, ob Sie die markierten Dateien wirklich versenden wollen, erscheint der Versendedialog.

Klicken Sie hier bitte auf „Datei erstellen“ und die Datei „Meldungen“ wird an Olümp übergeben und steht dort im „Postausgang“ bereit.

Klicken Sie anschließend bei bestehender Onlineverbindung auf „DEÜV-Meldungen versenden“.

Nachdem die Meldungen erfolgreich versendet worden sind, finden Sie diese im Ordner „Gesendete Daten“.

Hier können Sie sich ggf. eine Meldebescheinigung ausdrucken.In Lohnabzug wird diese Meldung mit dem Status „Versand“ gekennzeichnet.

Bitte drucken Sie hier die Meldebescheinigung für den Arbeitnehmer aus.