AGB

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der DATALINE GmbH & Co. KG, Reinhold-Schleese-Straße 13a-c, 30179 Hannover (im folgenden DATALINE).
Die AGBs sind im Installationsprozess zwingend durch Anklicken zu bestätigen und damit verbindlich vereinbart.

Stand: 16. Mai 2018
§ 1 Abonnement / Registrierung Die Software wird ausschließlich im Rahmen eines Auftragsverhältnisses, welches durch Vertragsabschluss oder nur durch Nutzung entsteht, zur Verfügung gestellt. Die Mindestlaufzeit eines Auftragsverhältnisses beträgt ein Kalenderjahr. Die Kündigung eines DATALINE Auftragsverhältnisses hat schriftlich bis zum 30. September zu erfolgen. Die Kündigung wird jeweils zum Ende eines Kalenderjahres mit einer Frist von drei Monaten wirksam. Bei Nutzung von DATALINE-Software wird ein Vertrag zwischen dem Anwender und DATALINE abgeschlossen. Dieser Vertrag kann durch aktives Handeln oder auch durch einfache Nutzung der Software abgeschlossen werden. Die Nutzungsvergütung wird mit dem Kalenderjahr fällig, in welchem die erste Nutzung tatsächlich erfolgt. Im Übrigen ist der Betrag für das Folgejahr jeweils bis zum 1. Januar des Folgejahres im Voraus für das gesamte Jahr zu zahlen. Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung werden die fälligen Geldbeträge vom Konto des Kunden abgebucht.
§ 2 Lieferung, Gefahrenübergang Technische Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Lieferung erfolgt im Übrigen unter dem Vorbehalt, dass DATALINE selbst richtig und rechtzeitig beliefert wird. Verpackungs- und Versandkosten soweit diese anfallen trägt der Kunde selbst. Versandweg und Versandmittel bestimmt DATALINE. DATALINE ist zu Teillieferungen und entsprechender Rechnungsstellung berechtigt, soweit die Teillieferung für den Kunden nicht ohne Interesse für den bestimmungsgemäßen Gebrauch ist. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt eine Versendung unversichert und auf Rechnung und Gefahr des Kunden an die bei Auftragserteilung angegebene Anschrift. Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Ware die Geschäftsräume verlassen hat.
§ 3 Gewährleistung und Haftungsausschluss Alle Softwareprodukte von DATALINE wurden sorgfältig erstellt und geprüft. Nach dem heutigen Stand der Technik ist es aber anerkanntermaßen nicht möglich, Software zu erstellen, die in allen denkbaren System- und Anwendungsumgebungen fehlerfrei abläuft. DATALINE gewährleistet jedoch, dass die Produkte im Sinne der jeweiligen Programmbeschreibung nutzbar sind. Bei offensichtlichen Mängeln der Ware sowie bei Transportschäden ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Auslieferung der Software, mitzuteilen. Bei Versäumnis dieser Frist sind Gewährleistungsansprüche wegen eines offensichtlichen Mangels ausgeschlossen. Mängel, die trotz sorgfältiger Prüfung innerhalb von 30 Tagen nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen, anderenfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, DATALINE bei der Fehlerfeststellung und Mängelbeseitigung zu unterstützen und auf Wunsch Hilfsinformationen zu erstellen oder auszudrucken. DATALINE ist berechtigt, einen evtl. auftretenden Fehler zu umgehen, wenn dieser selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und dadurch die Nutzung der Software nicht erheblich leidet. Die Haftung von DATALINE ist auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. DATALINE stellt eine technische Bereitstellungshilfe zur Verfügung, mit welcher mittels der Prüfsoftware IDEA auf die steuerrechtlich relevanten Daten zugegriffen werden kann. Der Datenzugriff durch eine andere Prüfsoftware wird ausdrücklich nicht unterstützt. DATALINE übernimmt ferner keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder mit Komponenten in der speziellen Konfiguration beim Kunden zusammenarbeiten. Auch übernimmt DATALINE keine Gewähr für die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse der Software. DATALINE übernimmt die Gewähr dafür, dass die Produkte zum Zeitpunkt des Erwerbs der aktuellen Rechtslage entsprechen oder dem im Produkt angegebenen Rechtsstand. Änderungen und Weiterentwicklungen der Programme begründen keinen Mangel. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen für Folgen, die durch vorgenommene Änderungen des Kunden oder eines Dritten an der Software oder durch unsachgemäße Behandlung oder Fehlbedienung der Software entstanden sind. DATALINE haftet nicht für Schäden, die durch Fehlbenutzung der Rechenanlage oder mangelnde regelmäßige Absicherung der Daten in Form von Sicherungskopien entstanden sind. DATALINE sorgt für ein regelmäßiges Backup des Online-Datensicherungs-Servers. DATALINE haftet auch nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg bei Einsatz von DATALINE-Produkten und nicht für Schäden aus Ansprüchen Dritter, die sich nicht aus den Vertragsbeziehungen ergeben.
§ 4 Zahlungsbedingungen Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit Erbringung der Leistung und/oder Auslieferung der Software, sowie bei Feststellung und Nachweis der Nutzung. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Bankeinzug, gegen Rechnung oder oer Paypal. DATALINE ist berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen. Einmal erteilte Bankeinzugsermächtigungen werden beim künftigen Zahlungsverkehr von DATALINE in Anspruch genommen. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, hat er die Geldschuld während des Verzuges zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Kaufmann beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderung 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB (§ 288 Abs. 2 BGB). Bei Zahlungsverzug werden sofort alle noch offenen Rechnungen fällig. Für den Fall der Rückgabe eines vermeintlich korrekten Bankeinzugs werden die entstehenden Bankspesen dem Kunden belastet.
§ 5 Eigentum Der Kunde erwirbt kein Eigentum an der Software, da diese nur im Rahmen eines Auftragsverhältnisses von DATALINE zur Verfügung gestellt wird. Endet das Auftragsverhältnis mit DATALINE ist der Kunde verpflichtet, die Software auf seinem Rechner zu deinstallieren.
§ 6 Abtretbarkeit von Ansprüchen Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
§ 7 Nutzungsrechte bei Software-Produkten DATALINE räumt dem Kunden im Rahmen des Auftragsverhältnisses ein beschränktes Nutzungsrecht an der Software ein. Alle nicht ausdrücklich gewährten Nutzungsrechte verbleiben beim Urheber. Der Kunde ist berechtigt, die Vertragssoftware in jedem kompatiblen Computer einzusetzen, vorausgesetzt, dass sie jeweils nur in einem Computer eingesetzt wird und der Kunde im Besitz der Originalsoftware ist. Etwas anderes gilt bei DATALINE Lohnabzug PRO bzw. einzelnen Mehrplatzlizenzen, unter Berücksichtigung der besonderen Preise. Die Software gilt als in einem Computer eingesetzt, wenn sie in den Direktzugriffsspeicher (d. h. RAM) geladen oder auf einem Festspeicher (wie z. B. Festplatte oder einem anderen Speichermedium) installiert ist. Der Kunde ist ferner zur Anfertigung einer back-up-copy der Software berechtigt, falls dies für die Sicherung künftiger Benutzung der Software erforderlich sein sollte. Im Übrigen finden hinsichtlich der Nutzungsrechte die unabdingbaren Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes ergänzende Anwendung. Ohne schriftliche Genehmigung von DATALINE ist der Kunde nicht berechtigt, über die obige Gestattung hinausgehende Kopien der Dokumentation, der Original-Software oder der back-up-copy anzufertigen; die Software oder Dokumentation zu vermieten, zu unterlizenzieren oder in nicht ausdrücklich gestatteter Weise Dritten zur Verfügung zu stellen; die Software oder Dokumentation zu ändern, zu modifizieren oder anzupassen (dieses Verbot gilt u. a. auch für das Übersetzen, Abwandeln und Weiterverwenden des Produktes in Teilen). Eignen sich Dritte die Produkte widerrechtlich an, so wird der Kunde für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes sorgen, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist. In jedem Fall meldet der Kunde den Vorfall DATALINE. Die Bestimmungen des Urhebergesetzes finden auch hier ergänzende Anwendung.
§ 8 Datenschutz Alle Betriebsdaten der Nutzer, die zur Kenntnis gelangen sollten, werden zeitlich unbegrenzt streng vertraulich behandelt. Die Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten dient nur zur Abwicklung des Geschäftsverkehrs und der Kundenbetreuung. Bitte beachten Sie unsere aktuelle Datenschutzerklärung.
§ 9 Gerichtsstand Gerichtsstand bei Vollkaufleuten ist Hannover.