Maschinelles Beitrags- und Meldeverfahren in der Sozialversicherung
In der Sozialversicherung ist verpflichtend vorgesehen, dass alle Beitragsnachweise und Meldungen online (maschinell) an die Krankenkassen (Einzugsstellen) übermittelt werden. Sie müssen auch einen elektronischen Lohnnachweis an die Unfallversicherung elektronisch versenden. Voraussetzung für dieses Verfahren ist ein ITSG-zertifiziertes Lohnabrechnungsprogramm wie Lohnabzug. Aus nicht zertifizierten Programmen dürfen keine DEÜV-Meldungen, U1- und U2-Erstattungsanträge, Beitragsnachweise oder eAU-Anfragen versendet werden.
Um dieses Verfahren durchführen zu können, muss der Betrieb ein Zertifikat der ITSG erwerben. Weitere Informationen zur Zertifizierung in Lohnabzug finden Sie hier.