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Arbeits­losen­geld

An­spruch auf Arbeits­losen­geld – Voraus­setzungen

Besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern ist abhängig von der Situation des Arbeitnehmers sowie von der Definition des Begriffs Arbeitslosengeld.

In Deutschland wird zwischen dem Begriff Arbeitslosengeld und Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) unterschieden.

Bürgergeld erhalten Personen, wenn sie mindestens 15 Jahre alt und erwerbsfähig sind sowie ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben und sie mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten können und sie selbst als Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft hilfebedürftig sind. Das Bürgergeld unterscheidet sich vom Arbeitslosengeld in seiner Höhe und Struktur. So ist das Bürgergeld eine Grundsicherungsleistung und wird nicht von der Arbeitslosenversicherung bezahlt.

Das Arbeitslosengeld wiederum ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung, die sich aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung heraus ergibt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen im Rahmen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses jeweils hälftige Beiträge vom beitragspflichtigen Arbeitsentgelt (2024: 2,6 Prozent). Für einen Anspruch muss der Arbeitnehmer in den letzten 30 Monaten vor seiner Arbeitslosmeldung mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Zudem muss er aktiv mit der Agentur für Arbeit zusammenarbeiten und arbeitssuchend sein.

Arbeits­losen­geld und der Anspruch – besondere Fälle

In besonderen Fällen kann der Arbeitnehmer mit einer anderen Begründung Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen. Das gilt etwa, wenn der Arbeitnehmer freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert war oder ein Kind bis zum dritten Lebensjahr erzogen hat. Ein Arbeitslosengeld-Anspruch besteht auch, wenn freiwillig Wehrdienst, Bundes- oder Jugendfreiwilligendienst geleistet oder Krankengeld bezogen wurde.

Das Arbeits­losen­geld be­rech­nen

Viele Arbeitnehmer möchten die Höhe ihres Arbeitslosengeldes berechnen. Bei einer leicht vereinfachten Formel wird das Gehalt der letzten Monate zugrunde gelegt und durch 365 Tage geteilt. Hiervon wird zur Berechnung ein Pauschalbetrag von 20 Prozent abgezogen, sodass das Netto-Entgelt berechnet wird. 60 Prozent dieses Nettoentgelts erhält der Arbeitnehmer pro Tag. Hat der Arbeitnehmer Ehe-, Lebenspartner oder Kinder, erhöht sich der Beitrag auf 67 Prozent.

An­spruchs­dauer

Ist der Arbeitssuchende jünger als 50 Jahre kann für maximal 12 Monate Arbeitslosengeld bezogen werden, Vorausgesetzt er war zuvor mindestens 24 Monate versicherungspflichtig (oder länger) beschäftigt.

Ab dem vollendeten 50. Lebensjahr steigt die Anspruchsdauer schrittweise auf bis zu 24 Monate an, Für Arbeitslose, die 58 Jahre sind, gilt die höchste Anspruchsdauer, wenn sie 48 Monate oder länger versicherungspflichtig waren.

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