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Kranken­geld – Zweck und Anspruchs­voraus­setzungen

Mit Krankengeld sollen Einkommensverluste aufgrund von krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ausgeglichen werden. Es handelt sich dabei um eine Entgeltersatzleistung der Krankenkasse aus dem fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V), die grundsätzlich alle versicherungspflichtigen Arbeitnehmer mit der Beitragsgruppe „1“ in der Krankenversicherung erhalten. Differenziert wird zwischen dem Krankengeld, einer Versicherungsleistung bei Arbeitsunfähigkeit und der Lohnersatzleistung/Entgeltfortzahlung durch die Arbeitgeber im Krankheitsfall.

Voraussetzungen für den Erhalt von Krankengeld ist gemäß § 44 Abs. 1 SGBV eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit, die grundsätzlich länger als sechs Wochen andauert. Das rührt daher, dass Arbeitnehmer grundsätzlich den Anspruch haben, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bis einschließlich zur sechsten Woche – also für insgesamt 42 Kalendertage – von ihren Arbeitgebern zu erhalten. Ab der siebten Woche andauernder Arbeitsunfähigkeit springt die gesetzliche Krankenversicherung der Arbeitnehmer ein. Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, zahlt die Krankenkasse für gesetzlich Krankenversicherte das Krankengeld auf Antrag des Arbeitnehmers aus.

Anspruch auf Kranken­geld

Die Höhe des Krankengeldes beträgt höchstens 70 Prozent des gewohnten Bruttolohns und nicht mehr als 90 Prozent des Nettolohns. Zudem gilt ein gesetzlicher Höchstbetrag pro Tag, der sich jährlich ändert. Die Höhe des Krankengeldes wird demnach von der Höhe des eigentlichen Lohns bedingt und daher für jede Person individuell berechnet.

Für die Lohnabrechnung selbst ist die Berechnung des Krankengeldes ohne Bedeutung, da die Berechnung durch die Krankenkasse erfolgt. Vielmehr kürzen Sie in der Lohnabrechnung das Gehalt um die „Krankengeld-Tage“ der Arbeitnehmer und erfassen die Fehlzeit (Krankengeld) in den Abwesenheiten.

Mit der DATALINE Lohnsoftware verwalten Sie Fehlzeiten unter Angabe umfangreicher Abwesenheitsgründe, wie Entgeltfortzahlungen und Krankengeld. Zudem können Sie mit der Lohnbuchhaltungssoftware Auswertungen, wie Fehlzeitenstatistiken, realisieren.

Daneben erstellt DATALINE Lohnsoftware für Sie die erforderlichen Entgeltbescheinigungen und übermittelt diese an die Einzugsstellen (EEL-Verfahren = Elektronische-Entgeltersatz-Leistungen).

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