Werkstudenten: so erfolgt die Abrechnung

Werkstudenten und die Abrechnung der Sozialversicherung

Der Anteil zur Rentenversicherung, den Arbeitgeber bei der Abrechnung von Werkstudenten zu leisten haben liegt bei 9,3 Prozent (Stand: 2024). In gleicher Höhe wird dieser vom Studierenden getragen. Die Meldung zur Sozialversicherung bei Beschäftigungsbeginn für Werkstudenten erfolgt über den Beitragsgruppenschlüssel 0100. Arbeitgeber sollten sich regelmäßig über den momentanen Stand des Studierendenstatus erkundigen. Die Gehaltsunterlagen bestehen üblicherweise aus der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung, Hinweisen zu weiteren Beschäftigungen sowie dem Arbeitsvertrag mit Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses, sofern dieses befristet ist. Dadurch können Arbeitgeber im Rahmen einer Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger die Versicherungsfreiheit von angestellten Studierenden aufzeigen.

Werkstudenten: erleichterte Abrechnung mit einer Lohnsoftware