Welche Bedeutung hat die Elterneigenschaft?

Bedeutung des Nachweises der Elterneigenschaft

Das Gesetz schreibt keine konkrete Form des Nachweises vor. Es können alle Urkunden, wie zum Beispiel Geburtsurkunden, berücksichtigt werden, die geeignet sind, die Bedeutung der Elterneigenschaft des Mitglieds zu belegen. Der Nachweis der Elterneigenschaft ist grundsätzlich gegenüber der beitragsabführenden Stelle – sprich dem Arbeitgeber – zu erbringen.

Dies ist natürlich entbehrlich, wenn die Elterneigenschaft bekannt ist. Davon kann zum Beispiel in folgenden Fällen ausgegangen werden:

In diesen Fällen ist ohne weiteres davon auszugehen, dass der Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung nicht zu erheben ist. Zur Nachweisführung reichen grundsätzlich Kopien aus.

Bedeutung der Elterneigenschaft in Bezug auf den Beitragszuschlag

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