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Weih­nachts­geld als Einmal­zahlung

Das Weihnachtsgeld zählt zu den Einmalzahlungen. Als Einmalzahlungen gelten einmalige Zuwendungen, die im Gegensatz zu den laufenden Entgelten nicht einem konkreten Abrechnungszeitraum zuzuordnen sind. Eine Einmalzahlung wird regelmäßig zusätzlich neben dem laufenden Arbeitsentgelt ausgezahlt. Sie kann im Arbeitsvertrag explizit vorgesehen sein oder aus einer betrieblichen Übung erwachsen sein. Einmalzahlungen eignen sich für den Arbeitgeber etwa dazu, Mitarbeiter zu motivieren. Es besteht übrigens kein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld. Eine andere, bekannte Einmalzahlung ist das Urlaubsgeld.

Das Weih­nachts­geld kann an Bedingungen geknüpft sein

Die Zahlung des Weihnachtsgeldes kann, trotz des Gleichbehandlungsgrundsatzes, bestimmte Bedingungen voraussetzen. Dient die Einmalzahlung etwa dazu, Mitarbeiter im Betrieb zu motivieren, können hiervon solche grundsätzlich ausgenommen werden, die das Jahr über krankgeschrieben oder in Elternzeit waren. Auch können sie eine Rückzahlungsverpflichtung vorsehen, sofern der Arbeitnehmer hierdurch nicht unzumutbar lange gebunden wird. Eine Höhe des Weihnachtsgeldes von 50 bis 100 Prozent des Monatsgehalts ist je nach Tarifvertrag nicht unüblich. Es sind aber natürlich auch andere Beträge möglich, wenn dies vertraglich vorgesehen ist.

Weih­nachts­geld und betrieb­liche Übung

Zahlt der Arbeitgeber dreimal in Folge Weihnachtsgeld, so kann sich hieraus eine betriebliche Übung entwickeln. In einem solchen Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Weihnachtsgeld weiter zu zahlen. Um eine betriebliche Übung zu verhindern, muss der Arbeitgeber in jedem Jahr erneut klarstellen, dass auch bei wiederholter Zahlung kein Anspruch für die Zukunft besteht. Hierzu sollten Sie sich im Vorfeld unbedingt anwaltlichen Rat einholen. Ein Anspruch aus einer betrieblichen Übung kann zudem entfallen, wenn der Arbeitgeber die Leistung nicht nach einer erkennbaren Regel erbringt.

Abrech­nung des Weih­nachts­geldes

Das Weihnachtsgeld wird meist zusammen mit dem Novembergehalt gezahlt. Es ist Teil des steuerpflichtigen Entgelts. Die Sozialversicherung berücksichtigt das Weihnachtsgeld als Einmalzahlung. Mit „Lohnabzug“, der Lohnsoftware von DATALINE, können Sie das Weihnachtsgeld als Einmalzahlung natürlich problemlos in der jeweiligen Abrechnung erfassen. Jährlich wiederkehrende Einmalzahlungen können zudem fest unter Personaldaten-Einmalzahlung erfasst werden, so dass diese Einmalzahlung jährlich wiederkehrend im Auszahlungsmonat, quasi automatisch, von der Lohnsoftware berücksichtigt wird.

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