Teillohnzahlungs­zeitraum in der Sozialversicherung

Auf Basis der Jahresbeitragsbemessungsgrenzen kann die Beitragshöhe pro Kalendertag ermittelt werden. Für die neuen und alten Bundesländer liegt diese 2024 bei folgenden Werten:

 Jahresbeitragsbemessungsgrenzen 2024
 Kranken- und Pflegeversicherung Renten- und Arbeitslosenversicherung
 Alte und neue Bundesländer Alte Bundesländer Neue Bundesländer
 62.100 Euro im Jahr
 5.175 Euro im Monat
 90.600 Euro im Jahr
7.550 Euro im Monat
 89.400 Euro im Jahr
 7.450 Euro im Monat

Die Formel zur Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge für einen Teillohnzahlungszeitraum lautet dann wie folgt:

Jahresbeitragsbemessungsgrenze / 360 x Kalendertage = anteilige Beitragsbemessungsgrundlage