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Steuer­klassen-Kombination

Eine Steuerklassen-Kombination ist grundsätzlich für Ehepaare und Lebensgemeinschaften möglich, die sich für eine Zusammenveranlagung entscheiden. Nach der Eheschließung werden die involvierten Personen zunächst beide automatisch der Steuerklasse 4 zugeordnet. Abhängig von der Höhe des jeweiligen Gehalts beider Eheleute oder Lebenspartner kann jedoch die Steuerklassen-Kombination aus Steuerklasse 3 und Steuerklasse 5 vorteilhaft sein.

Steuer­klassen und mögliche Kombi­nationen

Steuerklassen, die demnach Kombinationen zulassen, sind Steuerklasse 3, Steuerklasse 4 und Steuerklasse 5. Dabei wird Steuerklasse 4 mit Steuerklasse 4 kombiniert (gegebenenfalls mit einem Faktor), während die alternative Steuerklassen-Kombination aus Steuerklasse 3 und Steuerklasse 5 möglich ist. Steuerklasse 4 bietet sich an, wenn beide Partner ein ähnliches Gehalt haben. Liegen die Einkünfte jedoch weit auseinander, ist die Kombination von Steuerklasse 3 und Steuerklasse 5 empfehlenswert. Die Wahl der Steuerklassen-Kombination kann einen Einfluss auf die Höhe des monatlichen Nettoentgelts beider Partner haben, da sich aus ihr unterschiedliche Lohnsteuerabzüge ergeben.

Lohnsteuerabzugsmerkmale wie Steuerklassen und mögliche Kombinationen rufen Sie bei Angestellten Ihres Unternehmens mit der Lohnsoftware von DATALINE ganz einfach im ELStAM-Verfahren elektronisch hab. Gehaltsabrechnungen lassen sich auf diese Weise schnell und vor allem rechtssicher erstellen!

In DATALINE Lohnabzug finden Sie einen nützlichen Steuerklasserechner. Dort geben Sie einfach das Bruttoeinkommen der Ehepartner ein und Sie erhalten die optimale Steuerklassen-Kombination.

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