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Schüler­beschäftigung und Sozial­­ver­­­sich­er­ungs­­recht

Eine Schülerbeschäftigung bezeichnet ein Arbeitsverhältnis, in dem der Arbeitnehmer ein Schüler ist. Hierbei handelt es sich meist um eine kurzfristige Beschäftigung, die oft zu den Ferienzeiten ausgeübt wird. Im arbeitsrechtlichen Bereich ist, sofern es sich um einen minderjährigen Schüler handelt, insbesondere auf die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) zu achten. Hier könnten vor allem die Bestimmungen des § 5 JArbSchG einschlägig sein. Zudem finden die Regelungen zum gesetzlichen Mindestlohn bei einer Schülerbeschäftigung keine Anwendung, solange das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet ist.

Schüler­beschäf­ti­gung und Sozial­ver­sicherungs­recht

Bei einer Schülerbeschäftigung können in bestimmten Fällen auch sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten bestehen.

So unterliegt eine Schülerbeschäftigung in der Regel nicht der Arbeitslosenversicherungspflicht. Hintergrund ist, dass diese an einer Schule weiterhin ausgebildet werden (§ 27 Abs. 4 Nr. 1 SGB III).

Wird die Schülerbeschäftigung kurzfristig ausgeübt, etwa bei einem Ferienjob, ist diese vollkommen von der Sozialversicherungspflicht ausgenommen. Handelt es sich bei der Schülerbeschäftigung um einen Minijob, so unterliegt dieser auch dann, wenn er auf Dauer ausgeübt wird, nicht der Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung. Zudem sind sie von der Versicherungspflicht in der Kranken- sowie nach wie vor in der Arbeitslosenversicherung befreit. Auf Antrag kann sich der beschäftigte Schüler auch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

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