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Pflege­ver­sicherung: der Bei­trags­satz

Die Pflegeversicherung ist mit ihrem Beitragssatz Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. In diesen fließen auch die Beiträge aus der Krankenversicherung, der Rentenversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung ein.

Bei der Pflegeversicherung wird der Beitragssatz von der Bundesregierung festgelegt. Seit dem 1. Januar 2019 beträgt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung 3,05 Prozent

Wie hoch der Beitrag für einzelne Beschäftigte ist, richtet sich nach dem jeweiligen Bruttogehalt, maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Diese beläuft sich im Jahr 2022 auf 4.837,50 Euro monatlich. Bei der Pflegeversicherung wird der Beitragssatz hälftig durch Arbeitgeber und Beschäftigte getragen. Eine Ausnahme ist das Bundesland Sachsen. In diesem Fall wird der Arbeitgeber durch den größeren Anteil des Arbeitnehmers entlastet. In der Pflegeversicherung beträgt der Beitragssatz für Beschäftige in Sachsen derzeit 2,025 Prozent mit gegebenenfalls einem Zuschlag für Kinderlose. Arbeitgeber zahlen einen Beitrag ausgehend von einem Beitragssatz in Höhe von 1,025 Prozent.

Pflege­ver­sicherung: Bei­trags­zuschlag zum Bei­trags­satz

Seit 2005 wird in der Pflegeversicherung zusätzlich zum Beitragssatz ein Beitragszuschlag für kinderlose Arbeitnehmer erhoben, der sich auf zusätzliche 0,35 Prozent beläuft. Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag über den Beitragsnachweis nachgewiesen.

Pflege­ver­sicherung und Bei­trags­satz: Berück­sich­tigung in der Lohn­soft­ware

Die Pflegeversicherung und ihr Beitragssatz werden automatisch zusammen mit allen weiteren Sozialversicherungsbeiträgen in der Lohn- und Gehaltssoftware DATALINE Lohnabzug berücksichtigt, um daraus die Sozialversicherungsbeiträge zu berechnen. Selbstverständlich werden Änderungen, die durch mögliche Anhebungen der Beitragssätze entstehen, stetig angepasst. So ist die fehlerfreie Erstellung der Lohnabrechnung sowie die Datenübertragung, also auch die Übermittlung der Beitragsnachweise an die jeweiligen Stellen möglich.

Mit einer DATALINE Lohnsoftware können Sie so Lohnabrechnungen erstellen – rechtssicher und schnell. Erhalten Sie die passende Software-Lösung aus unserem Shop. Unsere Hotline steht Ihnen bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite.

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