Nachweisgesetz bestimmt schriftliches Fixieren wesentlicher Vertragsbestimmungen

  1. Name und Anschrift der Vertragsparteien
  2. Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses
  3. bei befristeten Arbeitsverhältnissen muss die vorhersehbare Dauer angegeben werden
  4. Arbeitsort und gegebenenfalls der Hinweis auf verschiedene Orte, falls der Arbeitnehmer an mehr als einem Standort tätig ist
  5. eine Beschreibung der zu leistenden Tätigkeit
  6. Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts, inklusive möglicher Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie deren Fälligkeit
  7. Dauer der Probezeit, falls vereinbart
  8. Höhe und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts, einschließlich der Vergütung für Überstunden, Zuschläge, Zulagen, Prämien, Sonderzahlungen sowie andere Entgeltbestandteile und deren Fälligkeit und Art der Auszahlung
  9. die vereinbarte Arbeitszeit, vereinbarte Ruhepausen und -zeiten
  10. Anzahl der jährlichen Urlaubstage
  11. Kündigungsfristen
  12. ein Hinweis auf anzuwendende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen.

Sonderregelungen innerhalb des Nachweisgesetzes

  1. das im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder der Ausbildungsverordnung einer Berufsakademie als verpflichtend vorgesehen ist.
  2. das nur bis zu drei Monate dauert und zur Orientierung für eine Berufsausbildung dient oder für die Aufnahme eines Studiums verpflichtend ist.
  3. das begleitend zur Berufs- oder Hochschulausbildung zu leisten ist und nur bis zu drei Monate dauert. Vorrausetzung hierbei ist, dass die Praktikumskraft nicht schon einmal in dem Betrieb tätig gewesen sein darf.
  4. das einer Einstiegsqualifizierung gemäß dem SGB III oder einer Berufsausbildungsvorbereitung gemäß Berufsbildungsgesetz dient.
  1. Name und Anschrift der Vertragsparteien
  2. die Lern- und Ausbildungsziele
  3. Beginn und Dauer des Praktikums
  4. die tägliche Praktikumszeit
  5. Zahlung und Höhe der Vergütung
  6. Urlaubstage
  7. ein allgemeiner Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen gemäß dem Praktikumsverhältnis.

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  1. Dauer der Auslandstätigkeit
  2. Währung, in der das Arbeitsentgelt ausgezahlt wird
  3. mit dem Auslandsaufenthalt verbundene zusätzliche Arbeitsentgelte beziehungsweise Sachleistungen
  4. vereinbarte Bedingungen für die Rückkehr der Arbeitskraft