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Was ist das DEÜV- Meldeverfahren?
Die DEÜV steht für Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung. Sie regelt in Deutschland das Verfahren zur Meldung von sozialversicherungsrechtlichen Daten von Arbeitgebern an die Sozialversicherungsträger, wie Krankenkassen, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung.
Wichtige Punkte zur DEÜV:
- Meldepflichten: Arbeitgeber sind verpflichtet, Daten über ihre Beschäftigten wie Eintritt, Austritt, Sozialversicherungsbeiträge und Entgelt zu melden.
- Meldungen: Folgende Arten von Meldungen sind unter anderem durch die DEÜV geregelt:
- Anmeldungen (z. B. bei Einstellung eines neuen Mitarbeiters)
- Abmeldungen (z. B. bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses)
- Jahresmeldungen (z. B. am Ende des Jahres)
- Unterbrechungsmeldungen (z. B. bei Mutterschaft oder Krankheit)
- Ziele: Die DEÜV sorgt für die einheitliche Erfassung und Weiterleitung von Daten, damit die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge und die Berechnung von Ansprüchen (wie Rente oder Arbeitslosengeld) korrekt erfolgen. So sind die jeweiligen Entgeltmeldungen des Arbeitgebers eine wichtige Berechnungsgrundlage für die spätere Rentenberechnung der Arbeitnehmer.
- Elektronische Übermittlung: Die DEÜV schreibt vor, dass alle „melderelevanten“ Daten elektronisch an die Sozialversicherungsträger übermittelt werden müssen. Dies kann einfach und sicher mit unserer Lohnabrechnungssoftware von DATALINE und dem dazugehörigen GKV-Zertifikat erfolgen. Unsere Lohnabrechnungssoftware gewährleistet eine rechtssichere und datenschutzkonforme Übertragung der erforderlichen Meldungen.
Diese Verordnung ist zentral für die ordnungsgemäße Erfassung der Sozialversicherungsdaten in Deutschland und spielt eine wichtige Rolle für Arbeitgeber, da der Betrieb bestimmte Meldepflichten erfüllen muss. Unsere Lohnabrechnungssoftware unterstützt Sie dabei, die gesetzlichen Anforderungen der DEÜV problemlos zu erfüllen.