Steuerklasse 5 für Eheleute und eingetragene Partnerschaften

Steuerklasse 5 gilt für eingetragene Lebenspartner oder Verheiratete, die nicht dauerhaft getrennt voneinander leben und beide unbeschränkt einkommenspflichtig sind. Meistens haben die Personen deutlich unterschiedliche Einkommen: Die Besteuerung mit der Steuerklasse 5 gilt in der Regel dann als sinnvoll, wenn der eine Partner rund 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens verdient und der andere rund 40 Prozent.

Steuerklasse 5: die Besonderheiten