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Lohn­steuer­klasse 3 – Charakte­ristika und Geltungs­bereich

Die Steuerklasse 3 gilt für Arbeitnehmer, die verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Sie tritt an die Stelle der Steuerklasse 4, wenn der Ehegatte/Lebenspartner des Arbeitnehmers auf Antrag beider Ehegatten oder Lebenspartner in die Steuerklasse 5 eingereiht wird.

Verwitwete Arbeitnehmer gehören im Kalenderjahr 2021 in die Steuerklasse 3, wenn der Ehegatte/Lebenspartner nach dem 31. Dezember 2019 verstorben ist, beide Ehegatten/Lebenspartner an dessen Todestag im Inland gewohnt und nicht dauernd getrennt gelebt haben.

Steuer­klasse 3: Wann ist sie sinnvoll?

Die Steuerklasse 3 ist bei verheirateten und verpartnerten Arbeitnehmern sinnvoll, wenn die jeweiligen Einkünfte stark voneinander abweichen. Der jeweils Besserverdienende wird dann der Steuerklasse 3 mit den höchsten Freibeträgen und den niedrigsten Abzügen zugeordnet. In Kombination mit Steuerklasse 5 fallen dort die Abzüge dagegen sehr hoch aus. Am meisten profitieren daher Alleinverdiener von den Vorzügen der Steuerklasse 3.

Mit der Lohnabrechnungssoftware von DATALINE können Sie Lohnsteuerabzugsmerkmale wie die Steuerklasse elektronisch im ELStAM-Verfahren abrufen und auf diese Weise schnell sowie rechtssicher Ihre Gehaltsabrechnungen erstellen.

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