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Lohn­soft­ware zur Ab­rechnung des Arbeit­geber­anteils für die frei­willige bzw. private Kranken­ver­sicherung

Der Arbeitgeberanteil für die Krankenversicherung wird in der Lohnsoftware bei entsprechender Kennzeichnung ermittelt und nachgewiesen. Den Zuschuss zahlen Sie sowohl für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch für privat versicherte Angestellte, allerdings nur solange Sie Ihren Beschäftigten ein Entgelt zahlen. Ist ein Arbeitnehmer länger krank und bezieht Krankengeld oder nimmt er einen unbezahlten Urlaub, ist von Ihnen kein Zuschuss zu entrichten. Bei den Zuschüssen für die gesetzliche Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung sind einige Punkte zu beachten, die wir im Folgenden aufführen.

Zu­schuss zur Kranken­ver­sicherung im Lohn­ab­rech­nungs­pro­gramm ein­tragen

Angestellte, die freiwillig versichert sind, erhalten nur einen Zuschuss, wenn diese wegen einer Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze krankenversicherungsfrei sind. Dieser bemisst sich nach dem beitragspflichtigen Entgelt sowie der Hälfte des Krankenversicherungsbeitrages zuzüglich dem halben kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz. Hauptberuflich Selbständige, Beamte, Soldaten oder Pensionäre mit Nebenverdienst erhalten aus diesem Grund keinen Zuschuss. Die Höhe des Beitragszuschusses ergibt sich aus dem jeweils erzielten Entgelt, das maximal allerdings auf die Beitragsbemessungsgrenze und bei privat versicherten Arbeitnehmern zusätzlich auf die Hälfte des tatsächlich zu zahlenden Beitrags begrenzt wird. Er beträgt maximal die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung multipliziert mit dem halben Beitragssatz zuzüglich dem halben durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz. Somit beträgt der Höchstzuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer 421,76 Euro monatlich im Jahr 2024. Das Lohnabrechnungsprogramm ermittelt den entsprechenden Betrag des Zuschusses anhand des maßgeblichen Prozentsatzes der Krankenversicherung, des Zusatzbeitrags und der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze.

Lohn­soft­ware von DATALINE: Ab­rech­nung des Arbeit­geber­anteils zur Kranken­ver­sicherung leicht ge­macht

Auch für Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze privat krankenversichert sind, zahlen Sie einen Arbeitgeberzuschuss. Mit dem Lohnprogramm von DATALINE wird dieser Zuschuss automatisch ermittelt und entsprechend dokumentiert. Damit Sie einen Zuschuss zahlen können, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Es muss Ihnen eine Bescheinigung des Versicherungsunternehmens vorliegen. In dieser muss die zuständige Aufsichtsbehörde bestätigt haben, dass die Versicherung nach den gesetzlichen Regelungen besteht. Die Bestätigung muss alle drei Jahre neu ausgestellt werden.
  • Die privaten Leistungen müssen mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung konform sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Mitarbeiter mit der Versicherung eine höhere Selbstbeteiligung oder Leistungszuschüsse bei bestimmten Krankheiten vertraglich vereinbart hat.
  • Familienangehörige müssen ebenso mit diesen Leistungsansprüchen privat versichert sein.

Für Leistungen, die nicht denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen, zahlen Sie keinen Arbeitgeberanteil.

DATALINE Lohnabzug GmbH

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