Lohnsoftware zur Abrechnung des Arbeitgeberanteils für die freiwillige bzw. private Krankenversicherung

Zuschuss zur Krankenversicherung im Lohnabrechnungsprogramm eintragen

Lohnsoftware von DATALINE: Abrechnung des Arbeitgeberanteils zur Krankenversicherung leicht gemacht

  • Es muss Ihnen eine Bescheinigung des Versicherungsunternehmens vorliegen. In dieser muss die zuständige Aufsichtsbehörde bestätigt haben, dass die Versicherung nach den gesetzlichen Regelungen besteht. Die Bestätigung muss alle drei Jahre neu ausgestellt werden.
  • Die privaten Leistungen müssen mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung konform sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Mitarbeiter mit der Versicherung eine höhere Selbstbeteiligung oder Leistungszuschüsse bei bestimmten Krankheiten vertraglich vereinbart hat.
  • Familienangehörige müssen ebenso mit diesen Leistungsansprüchen privat versichert sein.

Für Leistungen, die nicht denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen, zahlen Sie keinen Arbeitgeberanteil.