!Font Awesome Free v7.0.0 by @fontawesome – https://fontawesome.com License – https://fontawesome.com/license/free Copyright 2025 Fonticons, Inc.
!Font Awesome Free 6.7.2 by @fontawesome – https://fontawesome.com License – https://fontawesome.com/license/free Copyright 2025 Fonticons, Inc.

Kurz­arbeiter­geld

Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn die Voraussetzungen von § 95 SGB III erfüllt sind. Hierfür muss ein Arbeitsausfall vorliegen, der zu einem Ausfall eines erheblichen Teils des Entgelts geführt hat und der Agentur für Arbeit angezeigt wurde. Als Grund für den Ausfall muss entweder ein unabwendbares Ereignis vorliegen oder dieser muss auf wirtschaftliche Ursachen zurückzuführen und lediglich vorübergehender Natur sein.

Zudem müssen die betrieblichen sowie die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Das bedeutet, die betrieblichen Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld sind gegeben, wenn mindestens eine Person im Betrieb oder der betrieblichen Abteilung beschäftigt ist. Arbeitnehmer erfüllen die persönlichen Voraussetzungen, wenn sie arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt sind oder die versicherungspflichtige Beschäftigung fortgesetzt wird oder eine versicherungspflichtige Beschäftigung aus zwingenden Gründen aufgenommen wird oder aber im Anschluss an eine Ausbildung erfolgt. Arbeitnehmer in Betrieben verschiedener Branchen haben in der Schlechtwetterzeit Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld.

Nach § 99 SGB III muss für die Zahlung von Kurzarbeitergeld der Arbeitsausfall in dem Monat angezeigt werden, in dem auch die Kurzarbeit beginnt. Die Anzeige der Kurzarbeit muss hierfür schriftlich und bei der jeweiligen Agentur für Arbeit am Betriebssitz erfolgen. Während der Kurzarbeit müssen Nachweise über die tägliche Arbeitszeit geführt werden.

Berech­nung des Kurz­arbeiter­gelds

Die Grundlage für die Berechnung des Kurzarbeitergelds ist § 105 SGB III.Dementsprechend erhalten Beschäftigte 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Bei Arbeitnehmern mit mindestens einem Kind erhöht sich das Kurzarbeitergeld auf 67 Prozent des ausgefallenen Nettolohns.

Kurzarbeitergeld kann grundsätzlich für die Dauer von zwölf Monaten bezogen werden.

Die Abrechnung von Kurzarbeitergeld ist ab Lohnabzug COMFORT möglich.

DATALINE Lohnabzug GmbH

DATALINE Lohnabzug GmbH

Reinhold-Schleese-Straße 13 a-c

30179 Hannover

!Font Awesome Free v7.0.0 by @fontawesome – https://fontawesome.com License – https://fontawesome.com/license/free Copyright 2025 Fonticons, Inc.

0511 / 98449344

!Font Awesome Free 6.7.2 by @fontawesome – https://fontawesome.com License – https://fontawesome.com/license/free Copyright 2025 Fonticons, Inc.

kontakt@dataline.de

Support-Hotline

!Font Awesome Pro v7.0.1 by @fontawesome – https://fontawesome.com License – https://fontawesome.com/license (Commercial License) Copyright 2025 Fonticons, Inc.

0511 / 98449344

!Font Awesome Free v7.0.1 by @fontawesome – https://fontawesome.com License – https://fontawesome.com/license/free Copyright 2025 Fonticons, Inc.

Mo – Fr 8.30 bis 17.00 Uhr

Zertifizierungen

GKV Zertifikat

Software

Unternehmen

Wir sind Teil der SelectLine Group