Kündigungsfristen: was Arbeitgeber beachten müssen

  • Bestand das Arbeitsverhältnis für sieben bis zwölf Monate, gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende des Monats oder, speziell für diese Laufzeit, alternativ zum 15. Tag des Monats.
  • Bei einem Arbeitsverhältnis von mehr als zwei Jahren beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.
  • Hat das Arbeitsverhältnis mindestens fünf Jahre bestanden, muss der Arbeitgeber die Frist von zwei Monaten einhalten.
  • Bestand das Arbeitsverhältnis für mehr als acht Jahre, liegt die Kündigungsfrist bereits bei drei Monaten.
  • Nach mehr als zehn Jahren ist die Kündigung mit einer Frist von vier Monaten auszusprechen.
  • Arbeitet der Arbeitnehmer bereits länger als zwölf Jahre im Betrieb, sind es fünf Monate.
  • Bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 15 Jahren liegt die Kündigungsfrist bei sechs Monaten.
  • Nach über 20 Jahren muss die Kündigung mit einer Frist von sieben Monaten erfolgen.

Kündigungsfristen in der Probezeit, Teilzeit und bei außerordentlicher Kündigung