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Kranken­­ver­sicherung – Be­deutung und Funktion in der Lohn­ab­rech­nung

Die Krankenversicherung dient der Absicherung des Krankheitsrisikos und ist im Grunde eine Pflichtversicherung für den Großteil der Arbeitnehmer in Deutschland. Die Finanzierung erfolgt bei Arbeitnehmern direkt beim Arbeitgeber im Zuge der Entgeltabrechnung. Die Beiträge zur Krankenversicherung ergeben, gemeinsam mit den Beiträgen zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Bei gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern wird die Krankenversicherung in der Lohnabrechnung des Arbeitnehmers aufgeführt. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber als Beitragsschuldner direkt an die Krankenkasse abgeführt. Bei privat krankenversicherten und freiwillig krankenversicherten Arbeitnehmern werden seitens des Arbeitgebers Arbeitgeberzuschüsse gezahlt, welche sich ebenfalls auf der Entgeltabrechnung befinden.

Kranken­ver­sicherung: all­gemeiner und ermäßig­ter Bei­trags­satz

Hinsichtlich der Krankenversicherung wird bei gesetzlich Versicherten zwischen dem allgemeinen und dem ermäßigten Beitragssatz unterschieden.

Der allgemeine Beitragssatz eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers beträgt 14,6 Prozent. Dieser Satz wird paritätisch (hälftig) von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Daneben existiert noch ein Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen erheben können, wenn sie mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen (kassenindividueller Zusatzbeitragssatz). Die Höhe des Beitrags kann von den Krankenkassen selbst festgelegt werden. Seit dem 01. Januar 2019 wird auch dieser Betrag gleichmäßig zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt.

Für Versicherte, die auf Krankengeld keinen Anspruch haben, wie beispielsweise beschäftigte Altersrentner, gilt der ermäßigte Beitragssatz zur Krankenversicherung. Dieser beträgt 14,0 Prozent.

Kranken­ver­sicherung: Aus­nahmen von der Ver­sicherungspflicht

Bei der grundsätzlichen Versicherungspflicht in der Krankenversicherung gibt es Ausnahmen. Arbeitnehmer oberhalb eines Verdienstes von 69.300 € pro Jahr (Stand: 2024) können sich unter bestimmten Voraussetzungen privat versichern bzw. weiterhin als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.

Berech­nung der Kranken­ver­sicherung mit einem Lohn­pro­gramm von DATALINE

Berechnen Sie den Beitrag zur Krankenversicherung Ihrer Arbeitnehmer schnell und rechtssicher mit einer Lohnsoftware von DATALINE. Ab Lohnabzug COMFORT können Sie die verschiedenen Beitragssätze der Krankenkassen regelmäßig aktualisieren, so dass Sie stets mit dem aktuellen Stand abrechnen. Regelmäßige Updates stellen sicher, dass das Lohnprogramm auf Basis der aktuellen Gesetzesvorgaben die Gehaltsabrechnungen erstellt und die Sozialabgaben sowie Steuern aufführt.

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