Jahresmeldung an die Krankenkasse

Zu melden ist der Beschäftigungszeitraum und das beitragspflichtige Entgelt des vergangenen Jahres, das bislang noch nicht in anderen Sozialversicherungsmeldungen gemeldet wurde.

Entfall der Jahresmeldung an die Krankenkasse

Endet das Beschäftigungsverhältnis zum 31.12. ist keine Jahresmeldung an die Krankenkasse und stattdessen eine Abmeldung (Abgabegrund „30″) erforderlich. Die Jahresmeldung an die Krankenkasse entfällt ebenfalls, wenn zum Jahresende ein Wechsel der Beitragsgruppe oder der Einzugsstelle erfolgt. Zudem muss keine Jahresmeldung an die Krankenkasse übermittelt werden, wenn bereits eine Unterbrechungsmeldung erstattet wurde und die Arbeitsunterbrechung noch bis ins neue Jahr hinein reicht.

Erstellung der Jahresmeldung für die Krankenkasse mit einer Lohnsoftware