Jahresarbeits­entgeltgrenze (JAE)

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Versicherungspflicht Ihrer Beschäftigten zu Beginn der Beschäftigung, nach jeder (dauerhaften) Änderung des Arbeitsentgelts und zum Jahreswechsel zu prüfen. Ein neu beschäftigter Arbeitnehmer, dessen Entgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, ist von Anfang an versicherungsfrei zu beschäftigen.

Für Personen, die am 31. Dezember 2002 versicherungsfrei zur Krankenversicherung und privatversichert waren, gilt seit Anfang 2003 eine besondere Versicherungsgrenze. Diese beläuft sich aktuell auf 62.100 Euro jährlich.