Inflationsausgleichsgesetz

Das Inflationsausgleichsgesetz soll Belastungen durch die kalte Progression abdämpfen und Menschen in einer Zeit der hohen Inflation vor zusätzlichen finanziellen Belastungen durch eine inflationsbedingte, ungewollt große Steuerlast schützen. Demnach soll das Inflationsausgleichsgesetz die Steuerlast an die Inflation anpassen. Von dieser Steuerentlastung profitieren rund 48 Millionen Steuerpflichtige der Bundesrepublik. Zu diesem Zweck hat der Bundestag am 2. November 2022 das Inflationsausgleichsgesetz verabschiedet. Die darin geplanten Maßnahmen treten zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Steuerentlastung: Was ändert sich durch das Inflationsausgleichsgesetz?

Für 2024 ist Berichten zufolge ein Jahressteuergesetz 2024 geplant, welches nochmals in die Steuerberechnung eigreifen soll. Der Veröffentlichungszeitpunkt ist aktuell jedoch noch nicht bekannt.