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Incentives – steuer- & sozial­versicherungs­pflichtige An­reize

Der Begriff „Incentives“ entstammt dem Englischen und bedeutet so viel wie „Anreize“. Incentives können von Ihnen als Arbeitgeber dafür eingesetzt werden, Ihre Mitarbeiter zu motivieren. Diese Anreize können in Form von Sachprämien, nicht materiellen Leistungen oder finanziellen Zuwendungen realisiert werden. Beispiele für Incentives aus dem personalwirtschaftlichen Bereich können zum Beispiel Reisen, Team-Events, Prämien, Dienstwagen, Beförderungen oder Gehaltserhöhungen, Weiterbildungsmaßnahmen sowie die Möglichkeit einer flexibleren Arbeitszeitgestaltung sein.

Ein solcher Anreiz in Form von Geld wird als steuer- und sozialversicherungspflichtiges Entgelt behandelt. Andere Incentives, wie beispielsweise Reisen, werden als geldwerter Vorteil angesehen, der steuerpflichtig ist. Laut des § 37b EstG kann der Wert solcher von Ihnen veranlassten Zuwendungen im Sinne des § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 pauschal mit 30 Prozent versteuert werden. Bedingung dafür ist, dass Aufwendungen je Empfänger und Wirtschaftsjahr oder für die einzelne Zuwendung die Pauschalierungsgrenze von 10.000 Euro nicht übersteigen. Machen Sie als Arbeitgeber von der Pauschalierung Gebrauch, sind Sie dazu verpflichtet, den Empfänger der Zuwendung darüber zu unterrichten.

Außerdem wichtig ist, dass die Pauschalversteuerung nicht automatisch zur Sozialversicherungsfreiheit führt. Auch wenn pauschal versteuerte Sachleistungen an Arbeitnehmer von Geschäftsfreunden – also an „fremde“ Arbeitnehmer – gemäß des § 37b EstG von der Beitragspflicht zur Sozialversicherung freigestellt sind, gilt das für Zuwendungen, die von Ihnen an Ihre eigenen Mitarbeiter geleistet werden, nicht.

Selbstverständlich können Sie mit dem DATALINE Gehalt- und Lohnprogramm Incentives abrechnen.

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