Günstigerprüfung

Günstigerprüfung ist ein Begriff aus dem deutschen Steuerrecht. Er beschreibt ein Verfahren, bei dem das zuständige Finanzamt eine Überprüfung im Hinblick auf die steuerlichen Vorteile von Steuerpflichtigen durchführt. Ziel einer Günstigerprüfung ist es, die steuerlich günstigste aus zwei möglichen Alternativen zu ermitteln. Eine Günstigerprüfung wird in einigen Fällen automatisch durchgeführt. Steuerpflichtige Personen können die Günstigerprüfung aber auch beantragen: beispielsweise bei der Besteuerung von Kapitalerträgen. In diesem Fall prüft das Finanzamt, ob möglicherweise zu viel gezahlte Abgeltungssteuern zurückerstattet werden.

Günstigerprüfung durch das Finanzamt