Grundlohn

Abgrenzung des Grundlohns:

Nicht zum Grundlohn gehören Ansprüche auf Vergütung für Überstunden, Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit. Auch dann nicht, wenn sie wegen Überschreitens der dort genannten Zuschlagssätze steuerpflichtig sind.