Grundfreibetrag – eine Definition

Der Grundfreibetrag gewährleistet, dass das Existenzminimum nicht zusätzlich durch Steuern herabgesetzt wird. Er ist in § 32a EStG geregelt. Die Grundfreibetragsgrenze wird regelmäßig neu festgesetzt – so auch zum Jahreswechsel 2023/2024. Die Höhe des Grundfreibetrags ist damit gesetzlich geregelt. Die Ermittlung richtet sich nach dem steuerfreien sächlichen Existenzminimum nach dem geltenden Sozialhilferecht. Hierbei werden die Komponenten des Regelbedarfs, der Teilhabe und Bildung der Kinder, die Unterkunftskosten sowie die Heizkosten einschließlich der Kosten für warmes Wasser berücksichtigt.

Im Jahr 2024 wird der Grundfreibetrag für Alleinstehende auf aktuell 11.604 Euro angehoben. Für Paare gelten dabei jeweils die doppelten Beiträge also 23.208 Euro für das Steuerjahr 2024.

Der Grundfreibetrag und seine verfassungsrechtlichen Grundlagen

DATALINE Lohnabrechnungssoftware: Berücksichtigung des Grundfreibetrags