Gesamtsozialversicherungsbeitrag

Von wem werden die Beiträge zur Gesamtsozialversicherung getragen?

Grundsätzlich werden die Beiträge der Gesamtsozialversicherung sowohl von den Arbeitgebern als auch von den Arbeitnehmern zu gleichen Teilen getragen. Hier gibt es einige Ausnahmeregelungen, die gerade bei Minijobs oder Kinderlosen zu beachten sind. Die Abführung der Beiträge zur Gesamtsozialversicherung erfolgt durch den Arbeitgeber. Hierbei besteht die Pflicht, diese einheitlich einzuziehen und gebündelt an die zuständige Krankenkasse des Arbeitnehmers beziehungsweise, bei geringfügig Beschäftigten, an die Minijob-Zentrale abzuführen. Die Berechnung des Beitragsnachweises erfolgt monatlich. Für die Berechnung des individuellen Beitrags zur Gesamtsozialversicherung sind diverse Faktoren wie etwa die Dauer der Beschäftigung, das Arbeitsentgelt sowie die für die einzelnen Zweige der Sozialversicherung zu zahlenden Beiträge relevant.

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