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Gering­ver­diener – Merk­male und Abrech­nung

Geringverdiener im Sinne der Sozialversicherung sind Personen, die eine Ausbildungsvergütung von maximal 325 € erhalten. Auf diese Geringverdiener sind grundsätzlich dieselben arbeitsrechtlichen Vorschriften anzuwenden wie auf sonstige Arbeitnehmer. Die Beiträge zur Sozialversicherung zahlt hierbei der Arbeitgeber. Dasselbe gilt, wenn die versicherte Person ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstgesetzes oder einen Bundesfreiwilligendienst leistet. Auszubildende sind unabhängig von ihrem Gehalt sozialversicherungspflichtig. Bei Überschreitung der Geringverdiener-Grenze teilen sich Auszubildende und die Arbeitgeber die Kosten für die Sozialversicherung. Wird die Geringverdiener-Grenze von 325 Euro beispielsweise durch eine einmalige Zuwendung wie einer Einmalzahlung überschritten, tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge jeweils zur Hälfte.

Gering­ver­diener: Unterschied zu gering­fügig Beschäf­tigten

Abzugrenzen sind Geringverdiener von geringfügig entlohnt Beschäftigten (Minijobber). Diese sind bis zu einem regelmäßigen Monatsentgelt von 538 € sozialversicherungsfrei. Ausgenommen ist hierbei die Pflicht zur Rentenversicherung. Grundsätzlich ist es für den Arbeitnehmer auch möglich, sich hiervon befreien zu lassen. Demgegenüber sind Geringverdiener sozialversicherungspflichtig.

Gering­ver­diener: Sozial­ver­sicherungs­bei­träge mit einem Lohn­pro­gramm berechnen

Eine Lohnabrechnung lässt sich auch für Geringverdiener mit der Software von Dataline schnell und fehlerfrei erstellen. Die Abgaben zur Sozialversicherung bei Geringverdienern werden mit unserem Lohnprogramm rechtssicher und zuverlässig erstellt. Schauen Sie einfach in unserem Shop vorbei, um das passende Produkt zu finden. Eine kostenlose Testversion bieten wir ebenfalls an. Bestehen weitere Fragen zum Thema Geringverdiener, können Sie sich gerne an uns wenden. Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular oder senden Sie uns eine E-Mail. Unseren Support erreichen Sie per Telefon.

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