Fälligkeitstage 2024

An den Fälligkeitstagen innerhalb eines Kalendermonats müssen die Gesamtsozialversicherungsbeträge vom Arbeitgeber an die zuständige Einzugsstelle übermittelt werden. Die Beiträge werden in Höhe der voraussichtlichen Beitragsschuld, die sich aus einer voraussichtlichen (Schätz-)Abrechnung ergibt, entrichtet.

Der Fälligkeitstag ist der jeweils drittletzte Bankarbeitstag. Das heißt, an diesem Tag müssen die Beiträge spätestens bei der Einzugsstelle auf dem Bankkonto sein, damit eine rechtzeitige Verarbeitung innerhalb verwaltungsinterner Abläufe gewährleistet werden kann. Mögliche Beitragsdifferenzen aus der voraussichtlichen Beitragsschätzung des Vormonats und der letztendlichen (tatsächlichen) Beitragsschuld aus dem Vormonat sind mit der Beitragsabrechnung im aktuellen Monat auszugleichen.

Neben dem Fälligkeitstag für die Beiträge besteht ein weiterer Fälligkeitstag für Beitragsnachweise. Der Beitragsnachweis enthält die zu entrichtenden Beiträge (voraussichtliche Beitragsschuld). Dieser ist zwei Arbeitstage vor der Fälligkeit der Beiträge vom Arbeitgeber zu übermitteln.

Der Beitragsnachweis muss der Einzugsstelle (also der zuständigen Krankenkasse bzw. Minijob-Zentrale) unbedingt rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, damit ein reibungsloser Ablauf sichergestellt werden kann. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick, über die im Jahr 2024 geltenden Fälligkeitstage für Beiträge und vorangehende Beitragsnachweise:

Beitragsmonat 2024Fälligkeit der GSV-BeiträgeEingang des Beitragsnachweis
Januar29.01.202425.01.2024
Februar27.02.202423.02.2024
März26.03.202422.03.2024
April26.04.202424.04.2024
Mai28.05/29.05.202424.05/27.05.2024
Juni26.06.202424.06.2024
Juli29.07.202425.07.2024
August28.08.202426.08.2024
September28.10/29.10.202424.09.2024
Oktober28.10/29.10.202424.10/25.10.2024
November27.11.202425.11.2024
Dezember23.12.202419.12.2024

Beitragsnachweise müssen mit Beginn des Tages (0:00 Uhr) bei den Krankenkassen vorliegen. Zur Wahrung der Frist muss der Beitragsnachweis am Vortag bis spätestens 24:00 Uhr eingereicht sein.
¹ Gilt für alle Bundesländer, in denen Fronleichnam ein Feiertag ist
² Gilt für Bundesländer, in denen der Reformationstag ein gesetzlicher Feiertag ist.