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Fällig­keits­tage 2025

An den Fälligkeitstagen innerhalb eines Kalendermonats müssen die Gesamtsozialversicherungsbeträge vom Arbeitgeber an die zuständige Einzugsstelle übermittelt werden. Die Beiträge werden in Höhe der voraussichtlichen Beitragsschuld, die sich aus einer voraussichtlichen (Schätz-)Abrechnung ergibt, entrichtet.

Der Fälligkeitstag ist der jeweils drittletzte Bankarbeitstag. Das heißt, an diesem Tag müssen die Beiträge spätestens bei der Einzugsstelle auf dem Bankkonto sein, damit eine rechtzeitige Verarbeitung innerhalb verwaltungsinterner Abläufe gewährleistet werden kann. Mögliche Beitragsdifferenzen aus der voraussichtlichen Beitragsschätzung des Vormonats und der letztendlichen (tatsächlichen) Beitragsschuld aus dem Vormonat sind mit der Beitragsabrechnung im aktuellen Monat auszugleichen.

Neben dem Fälligkeitstag für die Beiträge besteht ein weiterer Fälligkeitstag für Beitragsnachweise. Der Beitragsnachweis enthält die zu entrichtenden Beiträge (voraussichtliche Beitragsschuld). Dieser ist zwei Arbeitstage vor der Fälligkeit der Beiträge vom Arbeitgeber zu übermitteln.

Der Beitragsnachweis muss der Einzugsstelle (also der zuständigen Krankenkasse bzw. Minijob-Zentrale) unbedingt rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, damit ein reibungsloser Ablauf sichergestellt werden kann. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick, über die im Jahr 2025 geltenden Fälligkeitstage für Beiträge und vorangehende Beitragsnachweise:

BeitragsmonatFälligkeit der GSV-BeiträgeEingang des Beitragsnachweis
Januar27.01.202529.01.2025
Februar24.02.202526.02.2025
März25.03.202527.03.2025
April24.04.202528.04.2025
Mai23.05.202527.05.2025
Juni24.06.202526.06.2025
Juli25.07.202529.07.2025
August25.08.202527.08.2025
September24.09.202526.09.2025
Oktober24.10.2025/27.10.202528.10.2025/29.10.2025
November24.11.202526.11.2025
Dezember19.12.2025 23.12.2025

Beitragsnachweise müssen mit Beginn des Tages (0:00 Uhr) bei den Krankenkassen vorliegen. Zur Wahrung der Frist muss der Beitragsnachweis am Vortag bis spätestens 24:00 Uhr eingereicht sein.
¹ Gilt für alle Bundesländer, in denen Fronleichnam ein Feiertag ist
² Gilt für Bundesländer, in denen der Reformationstag ein gesetzlicher Feiertag ist.

In der Lohnsoftware Lohnabzug von DATALINE sind sämtliche Termine bereits mit Erinnerungsfunktion im Kalender eingetragen, sodass Sie keinen Fälligkeitstermin mehr verpassen: Sowohl das Erstellen von Beitragsnachweisen als auch das Abführen von Beiträgen zum Fälligkeitstag gelingen somit immer pünktlich.

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