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Ent­lastungs­frei­betrag für Allein­er­ziehende

Der Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende senkt die Steuerlast von Steuerpflichtigen: Alleinerziehende Personen erhalten demnach einen bestimmten Entlastungsbetrag für das erste Kind, der mit jedem weiteren Kind um einen festen Satz erhöht wird. Dabei unterliegt der Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende bestimmten Voraussetzungen. So muss die steuerpflichtige Person, die den Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende geltend machen möchte, mit einem Kind zusammenleben, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Darüber hinaus darf keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bestehen.

Ent­lastungs­frei­betrag für Allein­er­ziehende in Steuer­klasse 2

Der Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende kann in Zusammenhang mit dem Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden, wenn die betreffende Person die Steuerklasse 2 beim Finanzamt beantragt hat. Ab 2023 beträgt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 4.260 Euro. Der Erhöhungsbeitrag ab dem zweiten Kind beträgt 240 Euro.

Nutzen Sie die Lohnsoftware von DATALINE, um bei Ihren Arbeitnehmern Lohnsteuerabzugsmerkmale wie die Steuerklasse sowie Pausch- und Steuerfreibeträge über den ELStAM-Abruf zu hinterlegen und auf dieser Grundlage schnell und sicher Gehaltsabrechnungen zu erstellen.

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