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ELStAM-Ver­fahren: Haupt- und Neben­beschäftigung

Im ELStAM (ElektronischenLohnSteuerAbzugsMerkmale)-Verfahren kann der Arbeitgeber essentielle Informationen seiner Arbeitnehmer für den Lohnsteuerabzug abrufen. Diese benötigt er etwa, um Lohnabrechnungen zu erstellen. Wird ein neues Dienstverhältnis angetreten, muss der Arbeitgeber beim ELStAM-Abruf angeben, ob es sich hierbei um eine Haupt- oder um eine Nebenbeschäftigung handelt. Bei einer Hauptbeschäftigung (1. Dienstverhältnis) ruft der Arbeitgeber eine der günstigeren Steuerklassen (Steuerklasse I bis V) ab. Handelt es sich um eine Nebenbeschäftigung (2. oder weiteres Dienstverhältnis), ist die Steuerklasse VI einschlägig.

An­meldung einer Haupt­beschäftigung

Zum Beschäftigungsbeginn eines steuerpflichtigen Arbeitnehmers sollten Sie im Lohnbüro die ELStAM bestenfalls vor der ersten Lohnabrechnung abrufen. Denn nur so kommen Sie letztlich an die Steuerabzugsmerkmale und können die Lohnsteuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag berechnen (lassen). Bei dieser Anmeldung eines neuen Arbeitnehmers zum ELStAM-Verfahren geben Sie auch an, ob es sich um eine Haupt- oder Nebenbeschäftigung handelt.

Falsch­meldungen einer Neben- oder Haupt­beschäftigung

Mitunter kommt es zur Bereitstellung falscher ELStAM-Daten durch die Finanzverwaltung. Fehlerquellen können etwa die fälschliche Änderung der Meldedaten oder, im konkreten Falle des Bestehens einer Haupt- und einer Nebenbeschäftigung, die fälschliche Anmeldung eines weiteren Arbeitgebers als erster Arbeitgeber sein.

Tritt letztere Situation ein, wird der bisherige erste Arbeitnehmer als Nebenarbeitnehmer verzeichnet und ihm wird beim nächsten ELStAM-Abruf die Steuerklasse VI bereitgestellt. Um dies ändern zu können, muss der fälschlicherweise als Nebenarbeitgeber eingestufte Arbeitgeber seinen Mitarbeiter zunächst aus der ELStAM-Datenbank abmelden. Frühestens nach einem Tag kann dann der zweite Schritt erfolgen: Hierbei meldet sich der frühere Hauptarbeitgeber wieder als solcher an. Das Referenzdatum ist das Datum, welches auf den Tag der Abmeldung folgt.

Lohn­ab­rech­nung er­stellen: Unter­stützung durch die Lohn­soft­ware von DATALINE

Um eine Lohnabrechnung zu erstellen und die dafür notwendigen ELStAM abrufen zu können, ist eine Lohnsoftware hilfreich. Ab dem Produktpaket „Lohnabzug L“ ist der Versand und Empfang von ELStAM-Daten bereits in der Lohnsoftware von DATALINE integriert. Mit unserer Lohnsoftware werden die aktuellen Merkmale beim Programmstart bereits vom ELSTER-Server angefordert, sodass Arbeitnehmer die aktuellen ELStAM erhalten.

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