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Elektro­mobi­li­tät bei Dienst­wagen

Elektromobilität ist für die nahe Zukunft die beste Alternative zum klassischen Verbrenner oder Hybridmodell. Das bedeutet, dass E-Mobilität in Zukunft immer häufiger auch in Dienstwagen anzutreffen sein wird. Große Batteriepacks und Schnellladestationen erlauben größere Reichweiten bei weniger Zeitverlust, sodass Elektroautos auch für Pendler oder Langstreckenfahrer interessant werden könnten. Dabei sinkt aufgrund von Vergünstigungen im Vergleich zu Verbrennern der erzielte geldwerte Vorteil.

Elektro­mobi­lität: Dienst­wagen mit geringerer Be­messungs­grund­lage

Die Elektromobilität bei Dienstfahrzeugen wird mindestens bis zum Jahr 2030 gefördert. Seit Januar 2020 gilt bei reinen Elektrofahrzeugen in der Regel eine Viertelung der üblichen Bemessungsgrundlage (Bruttolistenpreis inklusive Sonderausstattung). Diese Vergünstigung ist sowohl für die Ein-Prozent-Regelung als auch für die Fahrtenbuch-Methode anwendbar.

Von dieser Berechnung des geldwerten Vorteils gibt es zwei Ausnahmen: Liegt der Listenpreis bei mehr als 60.000 Euro oder handelt es sich um ein Hybridfahrzeug, bei dem sowohl ein Verbrenner als auch ein Elektroantrieb an Bord sind, erfolgt eine Halbierung der Bemessungsgrundlage. Der zu versteuernde Betrag steigt entsprechend und ist in der Lohnabrechnung entsprechend anzugeben.

Im Lohnabzug selbst können die Besonderheiten bei Elektro-Fahrzeugen natürlich in einem eigenen Firmenwagenbereich erfasst werden, so dass die steuerlichen Besonderheiten in der Entgeltabrechnung berücksichtigt werden und die Abrechnung von Elektro-Fahrzeugen, also Kraftfahrzeugen und eBikes, problemlos erfolgen kann.

In unserem Fachwissensbereich finden Sie im Bereich Steuerrechtliches weitere Informationen zur korrekten Versteuerung von Dienstwagen mittels einer Lohnsoftware wie DATALINE.Weiterhin gibt es im Fachwissen die Bereiche Sozialversicherungsrechtliches und Arbeitsrechtliches.

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