Direktversicherung

Unter einer Direktversicherung – genauer: Direktversicherung des Arbeitnehmers – wird im Allgemeinen eine Versicherung verstanden, die vom Arbeitgeber gezahlt und vom Arbeitnehmer bezogen wird. Im Grunde können alle Versicherungen unter der Kategorie Direktversicherung fallen. Die gängigsten Möglichkeiten sind allerdings Lebens- und Rentenversicherungen, in manchen Fällen zudem Kranken-, Unfall- sowie Haftpflichtversicherungen.

Die Beiträge, die für die Direktversicherung anfallen, können unterschiedlich entrichtet werden:

  1. der Arbeitgeber zahlt alle Beiträge
  2. der Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge
  3. der Arbeitnehmer zahlt selbständig dafür ein

Häufig werden die Beiträge der Direktversicherung vom Arbeitgeber im Rahmen einer Gehaltsumwandlung des steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohns des Arbeitnehmers entrichtet. Im Jahr 2024 können solche Direktversicherungsbeiträge bis zu 302 Euro monatlich beitrags- und steuerfrei eingezahlt werden. Das gilt einschließlich eines verpflichtenden Arbeitgeberzuschusses in Höhe von 15 Prozent, der für Neuverträge seit 2019 zu zahlen ist.

Vorteile einer Direktversicherung

So sparen die Arbeitnehmer bereits, während sie steuer- und beitragspflichtiges Entgelt umwandeln und in eine Direktversicherung einzahlen. So müssen im Ergebnis weniger Sozialabgaben und Steuern bezahlt werden.

Ähnlich verhält es sich bei den Konditionen des Arbeitgebers auf die Direktversicherung. Auf der einen Seite können Vorgesetzte ihre Mitarbeiter so besser an das Unternehmen binden. Andererseits werden mit jedem Euro, der in die Versicherung eingezahlt wird, Sozialabgaben gespart. Das gilt allerdings seit 2022 nur noch bedingt. Zudem ist der Verwaltungsaufwand sehr gering, wohingegen eine vollumfängliche betriebliche Altersvorsorge zur Verfügung gestellt werden kann.