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Digitale Lohn-Schnitt­stelle (DLS)

Die Digitale LohnSchnittstelle (DLS) beschreibt einen vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Standarddatensatz. Er enthält eine einheitliche Bezeichnung und Strukturierung elektronischer Daten. Arbeitgeber sind verpflichtet, bestimmte lohnsteuerrelevante Daten der Finanzbehörde auf diese Weise bereitzustellen. Dabei ist es unerheblich, welches Lohnabrechnungsprogramm eingesetzt wird. Die Digitale LohnSchnittstelle wird hierbei als Zugang zum digitalen Lohnkonto verwendet.

Ver­pflicht­ende Ver­wendung der digitalen Lohn-Schnitt­stelle und die Vor­teile

Während der Standarddatensatz (damals noch GDPdU) bereits im Jahr 2011 eingeführt wurde, trat die verpflichtende Nutzung der Digitalen LohnSchnittstelle erst 2018 in Kraft. Grundlage ist hierfür § 41 Absatz 1 Satz 7 EStG, in der Verbindung mit § 4 Absatz 2a LStDV. Das Zugriffsrecht auf relevante Steuer-Daten nach § 147 Absatz 6 Satz 2 AO wird von der verpflichtenden Nutzung der Digitalen LohnSchnittstelle nicht berührt.

Von einer verpflichtenden Nutzung der Digitalen LohnSchnittstelle wird sich ein effizienteres Vorgehen bei einer Lohnsteuer-Außenprüfung erhofft. Hintergrund für eine Pflicht der Digitalen LohnSchnittstellen-Verwendung ist zudem das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, das die einheitliche Verwendung der Digitalen LohnSchnittstelle vorschreibt.

Digitale Lohn-Schnitt­stelle: Nutzung dank der Lohn­soft­ware von DATALINE

Selbstverständlich ist in der Software Lohnabzug von DATALINE die aktuelle Version der Digitalen LohnSchnittstelle integriert. So können Sie mit der DATALINE-Lohnsoftware Lohnabzug, ab der Version Lohnabzug COMFORT, Ihren Verpflichtungen in einer Lohnsteuer-Außenprüfung nachkommen.

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