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Bei­trags­satz zur Pflege­ver­sicherung

Beim Beitragssatz zur Pflegeversicherung handelt es sich um einen Beitrag zur Sozialversicherung. Durch die Pflegeversicherung sichern sich Personen in Deutschland gegen das Risiko ab, pflegebedürftig zu werden. Versicherungspflichtig ist dabei jede Person, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Für privat Versicherte greift im Fall der Pflegebedürftigkeit die private Pflegeversicherung.

Bei­trags­satz zur Pflege­ver­sicherung – wer trägt die Bei­träge?

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird hälftig durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Seit 2005 wird zudem ein Beitragszuschlag für kinderlose Arbeitnehmer erhoben, der sich auf zusätzliche 0,6 % (ab Juli 2023) beläuft. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird im Rahmen der monatlichen Gehaltsabrechnung über den Beitragsnachweis abgeführt und ist alleinige Aufgabe des Arbeitgebers.

Derzeitiger Bei­trags­satz zur Pflege­ver­sicherung

Derzeit (Stand 2024) beträgt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung 3,4 %. Dieser hatte sich zum 01.07.2023 erhöht und ist seitdem auf einem Niveau geblieben.

Bei­trags­satz zur Pflege­ver­sicherung: Berück­sichtigung durch Lohn­soft­ware

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird automatisch zusammen mit allen weiteren Sozialversicherungsbeiträgen in der Lohnsoftware DATALINE Lohnabzug berücksichtigt. Das gilt natürlich auch für die besondere Aufteilung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung in Sachsen.

Seit 1.07.2023 wurde für Arbeitnehmer mit mehreren Kindern unter 25 Jahren ein Beitragsabschlag eingeführt. Damit reduziert sich der Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung.

Selbstverständlich werden Änderungen, die durch mögliche Anhebungen der Beitragssätze entstehen mit dem entsprechenden Update eingespielt, sodass die fehlerfreie Erstellung der Lohnabrechnung sowie die Datenübertragung an die jeweiligen Stellen sichergestellt sind. Erstellen Sie Gehaltsabrechnungen rechtssicher dank der Lohnsoftware von DATALINE.

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