Bedingungen eines Arbeitgeberdarlehens

Ein Arbeitgeberdarlehen ist ein Darlehen, das ein Unternehmen seinen Beschäftigten gewährt. Ein solches Darlehen ist meist zinsgünstiger als das einer Bank, dennoch gibt es hier einiges zu beachten. So muss zwischen beiden Parteien eine Vereinbarung über die Laufzeit, Verzinsung und Tilgung des Darlehens sowie gegebenenfalls eine Sicherstellung getroffen werden. Gibt es keine solche Vereinbarung, liegt kein echtes Arbeitgeberdarlehen vor, sondern es handelt sich um einen steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn.

Auch wenn der Arbeitgeber auf eine Rückzahlung verzichtet oder eine Teilrückzahlung vereinbart, unterliegt das Darlehen der Steuer- und Beitragspflicht. Eine Ausnahme besteht, wenn der Arbeitgeber aufgrund einer Zahlungsunfähigkeit des Arbeitnehmers auf eine Rückzahlung verzichtet

Geldwerter Vorteil bei zinsverbilligten und zinslosen Arbeitgeberdarlehen

Für die Ermittlung des geldwerten Vorteils eines Arbeitgeberdarlehens ist es möglich, auf die Effektivzinssätze der Deutschen Bundesbank bei Vertragsabschluss abzustellen. Auf diesen Zinssatz kann ein Abschlag von vier Prozent erfolgen, wobei sich der geldwerte Vorteil dann aus der Differenz zwischen dem gekürzten Effektivzinssatz und dem Zinssatz des Arbeitgeberdarlehens berechnet.

Entsteht durch einen günstigeren Zinssatz ein Zinsvorteil, berechnet sich der geldwerte Vorteil des Arbeitgeberdarlehens nach dem Unterscheidungsbetrag, der zwischen dem marktüblichen Wert und dem Zinssatz, der zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wurde, liegt. Beträgt der monatliche Zinsvorteil nach dieser Rechnung mehr als 50 Euro, ist auf diesen ebenfalls Lohn- und Sozialversicherungssteuer zu zahlen.