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Be­dingungen eines Arbeit­geber­dar­lehens

Ein Arbeitgeberdarlehen ist ein Darlehen, das ein Unternehmen seinen Beschäftigten gewährt. Ein solches Darlehen ist meist zinsgünstiger als das einer Bank, dennoch gibt es hier einiges zu beachten. So muss zwischen beiden Parteien eine Vereinbarung über die Laufzeit, Verzinsung und Tilgung des Darlehens sowie gegebenenfalls eine Sicherstellung getroffen werden. Gibt es keine solche Vereinbarung, liegt kein echtes Arbeitgeberdarlehen vor, sondern es handelt sich um einen steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn.

Auch wenn der Arbeitgeber auf eine Rückzahlung verzichtet oder eine Teilrückzahlung vereinbart, unterliegt das Darlehen der Steuer- und Beitragspflicht. Eine Ausnahme besteht, wenn der Arbeitgeber aufgrund einer Zahlungsunfähigkeit des Arbeitnehmers auf eine Rückzahlung verzichtet

Geld­werter Vor­teil bei zins­verbilligten und zins­losen Arbeit­geber­darlehen

Für die Ermittlung des geldwerten Vorteils eines Arbeitgeberdarlehens ist es möglich, auf die Effektivzinssätze der Deutschen Bundesbank bei Vertragsabschluss abzustellen. Auf diesen Zinssatz kann ein Abschlag von vier Prozent erfolgen, wobei sich der geldwerte Vorteil dann aus der Differenz zwischen dem gekürzten Effektivzinssatz und dem Zinssatz des Arbeitgeberdarlehens berechnet.

Auch bei einem zinsverbilligten oder zinslosen Arbeitgeberdarlehen handelt es sich um einen geldwerten Vorteil, der in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden muss. Allerdings gibt es hierbei eine Freigrenze, die es zu beachten gilt. Beträgt die Summe des noch nicht getilgten Arbeitgeberdarlehens am Ende des Lohnzahlungszeitraumes mehr als 2.600 Euro, sind die Zinsvorteile zu versteuern.

Entsteht durch einen günstigeren Zinssatz ein Zinsvorteil, berechnet sich der geldwerte Vorteil des Arbeitgeberdarlehens nach dem Unterscheidungsbetrag, der zwischen dem marktüblichen Wert und dem Zinssatz, der zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wurde, liegt. Beträgt der monatliche Zinsvorteil nach dieser Rechnung mehr als 50 Euro, ist auf diesen ebenfalls Lohn- und Sozialversicherungssteuer zu zahlen.

Möchten Sie beim Thema Arbeitgeberdarlehen sichergehen, dass Sie Ihren Angestellten keinen steuerpflichtigen Vorteil zuwenden, sollten Sie ein Darlehen von maximal 2.600 Euro gewähren und die Konditionen genau durchrechnen. So sind Sie auf der sicheren Seite. Geht es um größere Beträge, sind Sie mit der Lohnabrechnungssoftware von DATALINE für jeden Fall ideal ausgestattet.

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