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Bereit­schafts­dienst

Bereit­schafts­dienst

Bereitschaftsdienst bezeichnet den Zeitraum, in der sich Arbeitnehmer für dienstliche Zwecke bereithalten, um bei Bedarf ihre Arbeitskraft einsetzen zu können. Das bedeutet, dass während die Beschäftigten je nach Art des Bereitschaftsdienstes nicht notwendigerweise am üblichen Arbeitsplatz befinden müssen, sondern sich auch außerhalb des Betriebes aufhalten können. Voraussetzung ist jedoch, dass die Bereitschaftsdienst Leistenden sich in Wartestellung befinden und somit jederzeit ihre Arbeit aufnehmen können, wenn dies vom Arbeitgeber gefordert wird. Aus diesem Grund liegt in Zusammenhang mit dem Bereitschaftsdienst meistens eine Ortsbeschränkung vor. Dies ist bei der Rufbereitschaft, einer Sonderform des Bereitschaftsdienstes, nicht der Fall. Hier dürfen Angestellte frei über den Ort entscheiden, an dem sie sich aufhalten, sofern sie auf Abruf innerhalb einer vereinbarten Zeit am Arbeitsplatz erscheinen können.

Bereit­schafts­dienst und Ruf­bereit­schaft: Was ist mit dem Lohn?

Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft unterscheiden sich bezüglich des Lohns ebenfalls. So gehört die Rufbereitschaft im Sinne des Arbeitszeitgesetzes zur Ruhezeit. Angestellte in Rufbereitschaft erhalten Lohn also nur dann, wenn sie ihre Arbeitskraft in der Zeitspanne zur Verfügung stellen mussten. Manchmal gibt es darüber hinaus tarifliche Vereinbarungen, die bei einer Rufbereitschaft einen Lohn in Form einer Pauschale vorsehen, wenn eine bestimmte Dauer der Rufbereitschaft erreicht ist. Demgegenüber ist die Bereitschaftszeit grundsätzlich als Arbeitszeit anzurechnen, unabhängig von der tatsächlich geleisteten Arbeit während dieser Zeit. Insofern gelten beim Bereitschaftsdienst in Bezug auf den Lohn ebenso andere Regelungen als bei der Rufbereitschaft wie bei der Arbeitszeit. Trotzdem wird der Bereitschaftsdienst meistens nicht wie die restliche Arbeitszeit vergütet, weil sie oftmals mit einer geringeren Belastung der Betroffenen verbunden ist. Deshalb werden beim Bereitschaftsdienst zur Ermittlung des Lohns häufig die durchschnittliche anfallende Arbeitsleistung sowie die Anzahl der geleisteten Bereitschaftsdienste in einem Kalendermonat herangezogen.

Unternehmen, die sich diesen Schritt erleichtern möchten, setzen bei der Abrechnung Ihrer Angestellten im Bereitschaftsdienst oder in Rufbereitschaft auf eine praktische Lohnbuchhaltungssoftware wie Lohnabzug von DATALINE.

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