Automatischer Krankenkassenbeitragsabgleich

Was ist ein automatischer Krankenkassenbeitragsabgleich?

Der automatische Krankenkassenbeitragsabgleich in der Lohnabrechnung ist ein Verfahren, bei dem die Lohnabrechnungssoftware von DATALINE die Beitrags- und Umlagesätze der verschiedenen Krankenkassen online aktualisiert. So arbeiten Sie in der Lohnabrechnung stets mit den aktuellen Beitragssätzen und ersparen sich aufwendige Korrekturen und Nacharbeiten. Denn es werden nicht nur die neuen Beitrags- und Umlagesätze eingelesen und für die Zukunft verwendet, sondern auch rückwirkend notwendige Aufrollungen angestoßen, wenn sich die Beitragssätze geändert haben.

Dieser Abgleich erfolgt digital und ohne manuellen Eingriff. Ziel ist es, Differenzen zwischen den berechneten und den tatsächlichen Krankenkassenbeiträgen frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren. Dadurch wird sichergestellt, dass die Sozialversicherungsbeiträge korrekt und zeitnah abgeführt werden, was Fehler und Nachzahlungen reduziert. Etwaige Korrekturen werden stets im aktuellen Abrechnungsmonat verrechnet, so dass Sie schnellstmöglich etwaige Differenzen ausgeglichen haben.

Dieses Verfahren optimiert den Abrechnungsprozess und erhöht die Genauigkeit.

Wie hoch ist der Beiträge der Krankenversicherung?

Ein zentraler Bestandteil der Sozialversicherung ist die Krankenversicherung, welche die Finanzierung des deutschen Gesundheitssystems sicherstellt.

Seit dem 1. Januar 2015 gibt es ein neues Verfahren zur Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge. Hierbei wird zwischen dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % (Stand 2024) und den zusatzabhängigen Beiträgen der Krankenkassen unterschieden.

Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % sowie der kassenindividuelle Zusatzbeitrag werden zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernommen. Das bedeutet, beide Seiten tragen jeweils 7,3 % des allgemeinen Beitrags sowie die Hälfte des Zusatzbeitrags der gewählten Krankenkasse.

Die Zusatzbeiträge werden von den jeweiligen Krankenkassen festgelegt. Nachdem bereits 2024 neue Rekordhöhen bei den Zusatzbeitragssätzen erreicht worden, drohen 2025 weitere Beitragserhöhungen.