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Arbeits­losen­ver­sicherung – Berech­nung mithilfe der Lohn­soft­ware

Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung, sodass hieraus auch eine Beitragspflicht entsteht.

Die Höhe des Beitrags in die Arbeitslosenversicherung liegt seit dem Jahr 2023 stabil bei 2,6 Prozent des arbeitslosenbeitragspflichtigen Bruttolohns. Da der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden, tragen beide Parteien eine Beitragslast von jeweils 1,3 Prozentpunkten. Darüber hinaus stiegen die Beitragsbemessungsgrenzen in den westlichen Bundesländern auf 7.550 Euro sowie in den östlichen Bundesländern auf 7.450 Euro monatlich (2024).

Lohn­soft­ware: Berech­nung des Beitrags der Arbeits­losen­ver­sicherung

Die Lohnabrechnungssoftware von DATALINE berechnet neben den anderen Sozialversicherungsbeiträgen natürlich auch die Beitragsanteile zur Arbeitslosenversicherung und berücksichtigt auch etwaige Sonderregelungen bei der Beschäftigung von Rentnern und anderen besonderen Personengruppen. Die ermittelten Beiträge werden zusammen mit den übrigen Sozialversicherungsbeiträgen im Beitragsnachweis zusammengefasst und verschlüsselt per elektronischer Datenübermittlung an die Annahmestellen der Einzugsstellen übermittelt.

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