Arbeitslosen­versicherung – Berechnung mithilfe der Lohnsoftware

Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung, sodass hieraus auch eine Beitragspflicht entsteht.

Die Höhe des Beitrags in die Arbeitslosenversicherung liegt seit dem Jahr 2023 stabil bei 2,6 Prozent des arbeitslosenbeitragspflichtigen Bruttolohns. Da der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden, tragen beide Parteien eine Beitragslast von jeweils 1,3 Prozentpunkten. Darüber hinaus stiegen die Beitragsbemessungsgrenzen in den westlichen Bundesländern auf 7.550 Euro sowie in den östlichen Bundesländern auf 7.450 Euro monatlich (2024).

Lohnsoftware: Berechnung des Beitrags der Arbeitslosenversicherung