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Was ist Saison-KUG?
Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KUG) ist eine spezielle Form des Kurzarbeitergeldes in Deutschland, die für bestimmte Branchen während der Wintermonate gilt. Es wird hauptsächlich im Baugewerbe, im Garten- und Landschaftsbau sowie im Dachdeckerhandwerk angewendet, wo in der kalten Jahreszeit aufgrund von Wetterbedingungen weniger Arbeit verfügbar ist. Das Ziel des Saison-Kurzarbeitergeldes ist es, Arbeitsplätze in diesen witterungsabhängigen Branchen zu sichern und Entlassungen während der schwachen Wintermonate zu vermeiden. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist oft auch noch der Begriff „Schlechtwetttergeld“.
Im Grunde ist Saison-KUG eine Entgeltersatzleistung, die vom Betrieb ausgezahlt wird und dann anschließend von der Arbeitsagentur auf Antrag erstattet wird.
Wesentliche Merkmale von Saison-KUG:
– Zeitraum: Saison-KUG kann in der Regel zwischen dem 1. Dezember und dem 31. März eines Jahres beantragt werden, also in den Wintermonaten.
– Anspruch: Arbeitnehmer, die in Betrieben beschäftigt sind, die unter witterungsbedingten Arbeitsausfällen leiden, haben Anspruch auf Saison-KUG. Dies gilt besonders für Beschäftigte im Bauhauptgewerbe und andere witterungsabhängige Berufe.
– Leistung: Das Saison-KUG gleicht einen Teil des Verdienstausfalls aus, wenn der Arbeitgeber aufgrund von schlechten Wetterbedingungen oder fehlender Aufträge die Arbeitszeit reduziert. Es beträgt in der Regel 60 % des entgangenen Nettoentgelts (67 % für Arbeitnehmer mit Kindern).
– Zuschuss: Neben dem Saison-KUG gibt es oft zusätzliche Zuschüsse, z. B. zur Rentenversicherung oder für den Einsatz von Schlechtwettergeld.
Durch das Saison-KUG wird verhindert, dass Arbeitnehmer während der kalten Jahreszeit entlassen werden und die Arbeitgeber können ihre Fachkräfte im Betrieb halten, um nach dem Winter wieder voll durchstarten zu können.
Wie werden die Saison KUG abgerechnet?
Die Abrechnung des Saison-Kurzarbeitergeldes (Saison-KUG) erfolgt in Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber und der Bundesagentur für Arbeit. Hier sind die Schritte, wie das Saison-KUG abgerechnet wird:
1. Anzeige des Arbeitsausfalls
Der Arbeitgeber muss den Arbeitsausfall rechtzeitig bei der Bundesagentur für Arbeit anzeigen, wenn er Saison-KUG für seine Mitarbeiter beantragen möchte. Dies erfolgt in der Regel schriftlich oder elektronisch. Die Gründe für den Arbeitsausfall müssen witterungsbedingt oder aufgrund von Auftragsmangel in den betroffenen Branchen sein. Wichtig dabei ist, dass die Arbeitsagentur dem Antrag auf Saison-KUG zustimmen muss. Nur dann werden die verauslagten Gelder auch erstattet.
2. Ermittlung des Kurzarbeitergeldes
Der Arbeitgeber berechnet, wie viel Arbeitszeit ausfällt und ermittelt auf dieser Basis das Saison-KUG. Das Saison-KUG beträgt:
– 60 % des ausgefallenen Nettolohns (67 % bei Arbeitnehmern mit Kindern).
– Es wird für die Stunden gezahlt, die durch den Arbeitsausfall nicht geleistet wurden (werden konnten).
3. Lohnabrechnung
– Der Arbeitgeber zahlt das Saison-KUG zunächst zusammen mit dem reduzierten Arbeitslohn an die Mitarbeiter aus. Der Anteil des Saison-KUG wird dabei auf der Lohnabrechnung des Arbeitnehmers gesondert ausgewiesen.
– Es ist also eine Kombination aus dem tatsächlichen Lohn für die geleisteten Arbeitsstunden und dem Kurzarbeitergeld für die ausgefallenen Stunden.
4. Erstattung durch die Bundesagentur für Arbeit
Nachdem der Arbeitgeber das Saison-KUG an seine Mitarbeiter ausgezahlt hat, stellt er einen Erstattungsantrag bei der Bundesagentur für Arbeit. Die Anträge müssen monatlich eingereicht werden. Dafür müssen dem Antrag detaillierte Nachweise über den Arbeitsausfall und die Lohnabrechnung beigelegt werden.
5. Zuschüsse und Sozialversicherungsbeiträge
– Neben dem Saison-KUG können Arbeitgeber Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für Arbeitnehmer erhalten, die witterungsbedingt ausfallen, z. B. in Form von Schlechtwettergeld.
– Die Sozialversicherungsbeiträge für das reduzierte Arbeitsentgelt (also für die tatsächlich gearbeitete Zeit) trägt der Arbeitgeber allein. Die Beiträge für das Saison-KUG können ebenfalls erstattet werden.
6. Überprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit prüft die Anträge und erstattet dem Arbeitgeber nach Genehmigung das ausgezahlte Saison-KUG sowie die anteiligen Sozialversicherungsbeiträge.
Zusammenfassung der Abrechnung:
– Arbeitgeber meldet Arbeitsausfall bei der Arbeitsagentur.
– Saison-KUG wird durch den Arbeitgeber berechnet und an die Beschäftigten ausgezahlt.
– Arbeitgeber beantragt Erstattung bei der Arbeitsagentur.
– Die Arbeitsagentur prüft und erstattet dem Arbeitgeber das gezahlte Saison-KUG und einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge.
Diese Prozesse sorgen dafür, dass der Arbeitgeber finanziell entlastet wird, während die Arbeitnehmer trotz des Arbeitsausfalls einen Teil ihres Lohns erhalten und die Arbeitsplätze auch während der witterungsbedingten Arbeitsausfälle erhalten bleiben können.