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Ab­rechnung Berufs­ständische Versor­gungs­träger

Was ist ein berufs­ständischer Versorgungs­träger?

Ein berufsständischer Versorgungsträger ist eine eigenständige Versorgungseinrichtung, die speziell für bestimmte Berufsgruppen geschaffen wurde, um deren Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung sicherzustellen. Diese Systeme sind für sogenannte kammerfähige freie Berufe verpflichtend und bieten eine Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung. Sie wurden insbesondere für Berufe eingerichtet, die einer berufsständischen Kammer angehören müssen, wie z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheker, Architekten, Steuerberater und weitere Berufe.

Berufsständische Versorgungseinrichtungen sind rechtlich unabhängig und unterliegen den jeweiligen Landesgesetzen, die die Regelungen für die Altersvorsorge dieser Berufsgruppen bestimmen. Personen, die in solchen Berufen arbeiten, müssen sich bei einem berufsständischen Versorgungsträger anmelden und werden dadurch von der Pflicht zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit. Das bedeutet, dass sie in dieses System einzahlen und nicht in die allgemeine Rentenversicherung.

Wie werden berufsständische Versorgungs­träger abge­rechnet?

Die Abrechnung bei berufsständischen Versorgungsträgern erfolgt auf Basis des Einkommens der Versicherten und orientiert sich in der Regel an den Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Dabei gibt es je nach Versorgungseinrichtung unterschiedliche Regelungen, insbesondere in Bezug auf Mindest- und Höchstbeiträge.

Für die Beitragsberechnung gelten folgende Grundsätze:

– Selbständige Mitglieder, wie niedergelassene Ärzte oder Anwälte mit eigener Praxis, zahlen häufig andere Beiträge als angestellte Mitglieder.

– Die Höhe der Beiträge richtet sich in der Regel nach dem Einkommen und orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.

– Es gibt auch einen Regelbeitrag, der häufig an den Beitragssatz der Deutschen Rentenversicherung Bund angelehnt ist.

Die Beiträge müssen monatlich oder in bestimmten Intervallen an den Versorgungsträger abgeführt werden. Je nach Satzung der Versorgungseinrichtung gibt es Unterschiede in der Beitragshöhe, der Zahlungsweise und in der Möglichkeit, freiwillige Zusatzbeiträge zu leisten.

Zusätzlich zur Beitragszahlung müssen die Versicherten bei jedem Wechsel der Beschäftigung eine neue Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht beantragen, wenn sie weiterhin Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung bleiben wollen. Die Verwaltung der Beiträge und die Kommunikation mit der Deutschen Rentenversicherung Bund erfolgen mittlerweile elektronisch, um den Prozess effizienter zu gestalten.

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