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Ab­meldung der Sozial­ver­sicherung

Die Abmeldung der Sozialversicherung kann aus diversen Gründen erfolgen. Ein häufiger Grund ist das Ende eines Beschäftigungsverhältnisses. Endet dieses, sind Arbeitgeber darüber hinaus verpflichtet, eine Abmeldung von der Sozialversicherung zu erstatten. Das gilt sowohl für die versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer als auch für Minijobber und kurzfristige Aushilfen.

Eine Abmeldung ist ebenfalls notwendig, wenn für mehr als einen Zeitmonat aufgrund von Fehlzeiten oder Entgeltersatzleistungen das Beschäftigungsverhältnis unterbrochen ist (beispielsweise bei unbezahltem Urlaub).

Ferner kann eine Abmeldung von der Sozialversicherung auch durch einen Krankenkassen- oder Beitragsgruppenwechsel und einen Arbeitskampf, der länger als einen Monat dauert, veranlasst werden. Ursache der Abmeldung zur Sozialversicherung kann auch der Wechsel des Entgeltabrechnungssystems oder der Tod des Arbeitsnehmers sein.

Ab­meldung zur Sozial­ver­sicherung: die Gründe

Bei der Abmeldung zur Sozialversicherung sind je nach Grund andere Ziffern zu nennen: Im Fall eines endenden Beschäftigungsverhältnisses ist beispielsweise der Grund 30 anzugeben. Besteht eine Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses aufgrund von Fehlzeiten ohne Entgeltersatzleistung, ist grundsätzlich eine Abmeldung bei der Sozialversicherung mit Grund 34 zu erstatten.

Die Ab­meldung von der Sozial­ver­sicherung mit Lohn­soft­ware ver­ein­fachen

Mit der DATALINE Lohnsoftware erfolgt die Abmeldung von der Sozialversicherung ganz unkompliziert im Rahmen des maschinellen Beitrags- und Meldeverfahrens, sodass Sie sich ganz auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können. So werden beispielsweise die Abmeldungen regelmäßig im Zuge der Abrechnung erstellt, wenn im Abrechnungsmonat ein Austrittsdatum oder eine entsprechende Fehlzeit erfasst ist. Die Erstellung der Meldungen erfolgt somit quasi automatisch. Die Sozialversicherungsmeldungen sind dann nur noch elektronisch mit der Lohnsoftware zu versenden. Nutzen Sie die Vorteile unserer Lohnsoftware.

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