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Lohn­steuer­ab­züge

Lohnsteuerabzüge werden bei nicht selbstständigen Erwerbstätigen erhoben, indem Arbeitgeber vom Fiskus verpflichtet werden, bei Ihren Arbeitnehmern Lohnsteuerabzüge einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Zu diesem Zweck kann der Arbeitgeber auf die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, kurz ELStAM, der einzelnen Arbeitnehmer zugreifen und für den korrekten Steuerabzug vom Lohn/Gehalt verwenden. Dazu gehören die Steuerklasse, die Kirchenzugehörigkeit, die Anzahl der Kinder für die Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen sowie andere Pauschbeträge und Freibeträge.

Lohn­steuer­ab­züge be­rech­nen

Die Höhe der Lohnsteuerabzüge meldet ein Arbeitgeber monatlich, quartalsweise oder jährlich dem Finanzamt und sorgt zudem für die korrekte sowie fristgerechte Zahlung. Lohnsteuerabzüge sichern dem Staat auf diese Weise zeitnahe Steuereinnahmen zu. Lohnsteuerabzüge werden mithilfe der jeweils aktuell geltenden Ablaufpläne für die Steuerberechnung ermittelt. Dabei gilt in Deutschland ein progressives Lohnsteuersystem.

Die Lohnsoftware von DATALINE macht Unternehmen die Buchhaltung und die Abgabe von Lohnsteuerabzügen noch leichter: Erledigen Sie die Arbeit mit wenigen Klicks über die im Lohnprogramm hinterlegte Steuerberechnungsformel.

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