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Kinder­geld – Zweck und Anspruchs­voraus­setzungen

Mit dem Kindergeld soll in Deutschland die grundlegende Versorgung von Kindern gewährleistet werden. Sie als Elternteil haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kindergeld:

  • Ihr Kind ist unter 18 Jahre alt (unter bestimmten Bedingungen wird auch über 18 Jahren noch gezahlt).
  • Ihre Kinder werden von Ihnen versorgt und wohnen bei Ihnen im Haushalt (auch Stiefkinder, Enkelkinder und Pflegekinder zählen hier).
  • Sie wohnen in Deutschland. Gleiches gilt, wenn Sie in der EU, Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz leben.

Zu beachten ist, dass immer nur einem Elternteil das Kindergeld überwiesen wird. Unter der Voraussetzung, dass das Kind einen eigenständigen Haushalt führt und sich selbst versorgt, kann das Kindergeld auch direkt an das Kind überwiesen werden. Sollten Sie mehrere Kinder haben, wird das Kindergeld als addierte Summe ausgezahlt.

Die Höhe des Kindergeldes beträgt seit 2023 einheitlich 250 Euro je Kind.

Beide Elternteile können nach § 68 Absatz 3 im Einkommenssteuergesetz (EStG) bei der Familienkasse einen Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über das ausgezahlte Kindergeld des jeweiligen Kalenderjahres stellen.

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