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Lohn­steuer­beschei­­nigung – Was ist das?

Eine Lohnsteuerbescheinigung wird grundsätzlich einmal im Jahr in ausgedruckter Form vom Arbeitgeber an den steuerpflichtigen Arbeitnehmer ausgehändigt. Endet das Arbeitsverhältnis im laufenden Jahr ist die elektronische Lohnsteuerbescheinigung schon früher (zum Beschäftigungsende) zu erstellen. Die Lohnsteuerbescheinigung ist eine Jahresabrechnung, die dem Arbeitnehmer eine Übersicht über die im Laufe des Jahres erfolgten Abgaben vom Bruttolohn sowie seinen persönlichen Steuermerkmalen ermöglicht. Sie beinhaltet nach § 41 b EStG unter anderem die folgenden Angaben:

  • den Bruttoarbeitslohn
  • die Beschäftigungsdauer
  • Abgaben zur Renten-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung
  • Kirchen und Lohnsteuer sowie Solidaritätszuschlag
  • gegebenenfalls einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld oder Kurzarbeiter-, Schlechtwetter- sowie Winterausfallgeld
  • weitere steuerfreie Leistungen des Arbeitgebers.

Der Ausdruck der Jahres-Lohnsteuerbescheinigung wird frühestens nach der Dezemberabrechnung und spätestens bis Ende Februar des darauffolgenden Jahres übermittelt. Mit der Lohnsteuerbescheinigung werden die steuerlich relevanten Daten aus einem Beschäftigungsverhältnis an die Finanzverwaltung übermittelt. Ferner kann die Lohnsteuerbescheinigung ein wichtiges Dokument sein, wenn es um die Geltendmachung von Rentenansprüchen geht.

Lohn­steuer­beschei­nigung: Was tun bei Fehler­haftig­keit?

Ist die Lohnsteuerbescheinigung fehlerhaft sollten die Einträge zunächst mit dem Arbeitgeber besprochen werden. Danach ist es empfehlenswert, diese in der Steuererklärung zu vermerken. Werden die Fehler dem Finanzamt angezeigt, muss bewiesen werden, dass es sich im vorliegenden Ausdruck um einen Fehler handelt. Der Arbeitgeber kann sowohl bei fehlerhafter als auch entfallener Übermittlung haftbar gemacht werden (§ 72a AO).

Lohn­steuer­beschei­nigung­en mit DATALINE er­stellen und ver­senden

Mit einer Lohnsoftware von DATALINE können Lohnsteuerbescheinigungen leicht erstellt und mittels dem Übermittlungsprogramm Olümp versendet werden. Die Lohnsteuerbescheinigungen der Arbeitnehmer werden dabei automatisch erstellt und können anschließend problemlos versendet werden. Die Übertragungsprotokolle, welche Sie Ihren Arbeitnehmern aushändigen, werden in der Regel binnen weniger Stunden von der Finanzverwaltung für Sie bereitgestellt.

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