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Pflegeversicherungsbeitrag in Sachsen ab Juli 2023
Bei der Berechnung des Pflegeversicherungsbeitrags nimmt das Bundesland Sachsen eine besondere Position ein.
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Das neue elektronische Arbeitgeberkonto (DSAK) 2023
Hat der Arbeitgeber einer neuen Krankenkasse eine Anmeldung für Beginn einer Beschäftigung übermittelt, wurde über den Postweg ein Formular versendet, damit die Krankenkasse ein volständiges Arbeitgeberkonto/Beitragskonto einrichten konnte.
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Beitragserhöhung Pflegeversicherung
Zum 1. Juli 2023 wurde der Beitrag zur Pflegeversicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer von 3,05 Prozent auf 3,40 Prozent angehoben. Ferner wurde der Beitragszuschlag für kinderlose Arbeitnehmer auf 0,6 Prozent erhöht. Daneben wurde die Möglichkeit einer Beitragsherabsetzung unter bestimmten Voraussetzungen eingeführt.
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Neue Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2023
Die Pfändungsfreigrenzen sind in der Zivilprozessordnung (ZPO) festgelegt. Diese geben die Höhe des „unpfändbaren Arbeitseinkommens“ für Arbeitnehmer an. Diese Pfändungsfreigrenzen steigen in regelmäßigen Abständen. Dies gilt nun wieder zum 1. Juli 2023.
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Anhebung des Mindestlohns 2024 und 2025 geplant
Die Mindestlohnkommission hat einen Vorschlag zur Anhebung des Mindestlohns für die Jahre 2024 und 2025 Ende Juni 2023 bekanntgegeben. Nach Abstimmung des Gremiums soll der Mindestlohn 2024 auf 12,41 Euro steigen und 2025 auf 12,82 Euro.