Wintergeld zur Förderung der Beschäftigten in der Bauwirtschaft

Das Wintergeld ist ein Fördermittel, das von der Bundesagentur für Arbeit an Beschäftigte im Baugewerbe entrichtet wird und eine ganzjährliche Beschäftigung unterstützen soll. Diese Regelung beruht darauf, dass Angestellte im Baugewerbe in der Schlechtwetterzeit vom 01. Dezember bis zum 31. März häufig von witterungsbedingten Arbeitsausfällen betroffen sind. Anspruch auf das Wintergeld als ergänzende Leistung zum Saison-Kurzarbeitergeld haben nur Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis witterungsbedingt nicht gekündigt werden kann. Wintergeld gibt es in den beiden Varianten Mehraufwands-Wintergeld (MWG) und Zuschuss-Wintergeld (ZWG).

 

Mehraufwands-Wintergeld – MWG

Das Mehraufwands-Wintergeld beläuft sich auf 1,00 Euro pro geleisteter Arbeitsstunde in der Förderungszeit vom 15. Dezember bis Ende Februar und wird an Beschäftigte im Baugewerbe gezahlt, die einen witterungsabhängigen Arbeitsplatz haben. Ihre Mehraufwendungen werden mit diesen Zuschüssen abgegolten. Allerdings nur für maximal 90 Arbeitsstunden im Dezember sowie im Januar und Februar für jeweils maximal 180 Stunden. Das MWG ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.

Zuschuss-Wintergeld – ZWG

Das Zuschuss-Wintergeld beträgt 2,50 Euro pro ausgefallene Arbeitsstunde, wenn durch die Auflösung von Arbeitszeitguthaben die Inanspruchnahme von Saison-Kurzarbeitergeld vermieden werden kann. Es wird an Arbeitnehmer in Betrieben des Baugewerbes, des Dachdeckerhandwerks und des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus gezahlt, wenn es in der Schlechtwetterzeit vom 01. Dezember bis 31. März zu witterungsbedingten Arbeitsausfällen kommt. In Betrieben des Gerüstbaus beträgt das ZWG 1,03 Euro je Stunde. Das ZWG ist ebenfalls lohnsteuer- und beitragsfrei.

 

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