Wann wird Saison-Kurzarbeitergeld gezahlt?

Saison-Kurzarbeitergeld, kurz Saison-KUG genannt, ist eine Leistung, die Arbeitnehmer bei saisonalen Arbeitsausfällen unterstützt. So soll sichergestellt werden, dass die Arbeitnehmer auch beispielsweise bei sogenanntem Schlechtwetter nicht entlassen werden müssen. Teilweise ist auch noch der Begriff "Schlechtwettergeld" verbreitet. Dies gilt insbesondere für Branchen wie dem Baugewerbe, dem Dachdeckerhandwerk oder auch dem Garten- und Landschaftsbau. Auch bei wirtschaftlichen Gründen wie Auftragsmangel kann Saison-KUG gezahlt werden. Anspruch besteht also, wenn der Arbeitsausfall als vorübergehend und nicht vermeidbar gilt, also branchenüblich, betriebsüblich oder saisonbedingt ist. Insgesamt soll so eine Stabilisierung der Beschäftigungsverhältnisse herbeigeführt werden: Dem ansonsten jedes Jahr wiederkehrenden Anstieg der Arbeitslosigkeit in den Wintermonaten wird somit durch diese Sozialleistung entgegengewirkt. Das Saison-KUG wird durch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung finanziert. Das Saison-KUG kann arbeitslosenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern ausgezahlt werden.

Saison-KUG mit dem DATALINE-Lohnprogramm abrechnen

Hat der Arbeitnehmer ein Arbeitszeitguthaben durch Vorarbeit angespart, so ist die Überbrückung von Ausfallszeiten durch dieses Zeitkonto vorrangig gegenüber dem Anspruch auf Saison-KUG oder andere Lohnersatzzahlungen. Ist ein solches Arbeitszeitguthaben nicht vorhanden, wird das saisonale Kurzarbeitergeld ab der ersten Ausfallstunde gezahlt. Natürlich kann das Saison-KUG nur in Anspruch genommen werden, wenn ein reguläres Arbeitsverhältnis besteht, das nicht gekündigt oder durch einen Aufhebungsvertrag aufgelöst wurde. Um Saison-KUG mit dem Lohnprogramm von DATALINE abzurechnen, benötigen Sie die Programmerweiterung (Saison)-KUG. Sie können die Eingaben zur Berechnung des Leistungssatzes und zur Auswahl der jeweiligen Lohnarten unter Abrechnung-Eingabe über die Karte „Lohnarten“ tätigen. Bei freigeschalteter Erweiterung finden Sie neben der Karte „Lohnarten“ weitere spezielle Karteikarten, auf denen Sie die notwendigen Eingaben, wie zum Beispiel Sollentgelt und Istentgelt bei (Saison-)KUG, vornehmen können. Wählen Sie hier bitte die Karte „Leistungen Bau“, um die Eingaben für die Berechnung des Saison-KUGs vorzunehmen. Das im Auftrag der Bundesagntur für Arbeit auszuzahlende Saison-KUG erfassen Sie danach auf der gleichnamigen Karteikarte „Saison-KUG“. Hier wird dann automatisch auch noch ein Fiktiventgelt zur Beitragsberechnung programmseitig ermittelt und mit in die Abrechnung übernommen.

Das so ausgezahlte Saison-KUG können sich die Betriebe von der Arbeitsagentur erstatten lassen. Einen entsprechenden Antrag und auch eine dafür erforderliche Abrechnungsliste erhalten Sie im Programmabschnitt „Berichte“.

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